Das sind die neuen Regeln zur Maskenpflicht in Forchheims Innenstadt

20.11.2020, 17:18 Uhr
Seit dem 28. Oktober gilt in der Hauptstraße ganztägig die Maskenpflicht im Freien und nachts, von 22 bis 6 Uhr, ein Alkoholverbot - doch das wird sich teilweise ändern. 

© Philipp Rothenbacher Seit dem 28. Oktober gilt in der Hauptstraße ganztägig die Maskenpflicht im Freien und nachts, von 22 bis 6 Uhr, ein Alkoholverbot - doch das wird sich teilweise ändern. 

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat die Maskenpflicht auf Forchheims belebten Plätzen teilweise gekippt. Das Landratsamt Forchheim hat die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht daraufhin angepasst. Fragen und Antworten im Überblick.

Wie kam es zum Eilantrag gegen die Maskenpflicht?

Zwei Forchheimer Bürger haben als Privatpersonen Beschwerde eingereicht, einer davon ist Mario Bögelein, Rechtsanwalt der Forchheimer Kanzlei Bögelein und Axmann. "Ich habe immer wieder Anfragen von Bürgern bekommen, die gefragt haben, ob alle Corona-Maßnahmen der Regierung einfach so hingenommen werden müssen und ob sie verhältnismäßig sind", sagt Mario Bögelein.

Eine Anfrage griff er auf, bei der er Aussichten auf Erfolg sah: "Besonders beim Paradeplatz konnte ich nicht nachvollziehen, dass er so stark frequentiert sein soll, dass man die 1,5 Meter Abstand nicht einhalten kann und deshalb Maskenpflicht im Freien gelte."

Wie hat das Verwaltungsgericht entschieden?

Es gab einen Ortstermin mit den Antragstellern, Vertretern des Landratsamts und drei Richtern des Verwaltungsgerichts Bayreuth. "Dabei wurde die Situation vor Ort begutachtet und geschaut, ob der Paradeplatz unter der Woche mittags, auch wenn dort Schüler auf den Bus warten, wirklich stark frequentiert ist", so Bögelein.


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Das Verwaltungsgericht hat dann entschieden, dass die Maskenpflicht in Forchheim auf Parade- und Rathausplatz vollständig aufgehoben wird und auf dem Bahnhofsplatz und in der Hauptstraße zeitlich eingeschränkt wird – "die beiden Antragsteller sind dementsprechend von der Maskenpflicht ausgenommen", sagt Maria Kögel, stellvertretende Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts Bayreuth.

Warum galten die Änderungen zunächst nur für die beiden Antragsteller?

"In Verwaltungsstreitsachen werden konkrete Sachverhalte entschieden. Personen, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, können sich also gegen eine Rechtsverordnung wenden und in genau dieser Sache wird dann entschieden", erklärt Maria Kögel.

Das Landratsamt hatte nach dem Beschluss die Möglichkeit, die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht zu ändern, weil das Gericht bei weiteren solchen Eilanträgen ähnlich entschieden hätte. Ansonsten hätte das Amt die Entscheidung nur beim Verwaltungsgerichtshof in München anfechten können. Das Landratsamt folgt aber dem Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Was genau ändert sich jetzt?

Die Neuregelung gilt ab dem heutigen Samstag. Die Maskenpflicht auf dem Paradeplatz und Rathausplatz ist aufgehoben. Auf dem Bahnhofsplatz gilt die Maskenpflicht von Montag bis Freitag und in der Hauptstraße von Montag bis Samstag, je von 6 bis 19 Uhr, außer an Feiertagen.

Der Beschluss könnte Signalwirkung haben: "Ich habe schon eine Anfrage aus Bamberg bekommen. Möglicherweise kommen auch in anderen Städten Änderungen", so Bögelein, dem die Verhältnismäßigkeit wichtig ist: "Ich bin kein Corona-Leugner. Ich möchte nur, dass die Krise mit verhältnismäßigen Mitteln und Weitsicht gemeistert wird."

Was bedeutet das für die Haltestellen, zum Beispiel auf dem Paradeplatz?

An Bushaltestellen besteht weiterhin Maskenpflicht, wie es die Achte Bayerische Infektionsschutzverordnung vorschreibt.