Dauerstreit führt vors Forchheimer Gericht

24.3.2017, 10:00 Uhr

Die Anklage war ein Resultat von verschiedenen Streitigkeiten und zerrütteten Verhältnissen. Die 48-jährige Angeklagte besitzt im Landkreis einen Hof, auf dem zum damaligen Zeitpunkt mehrere Mieter lebten. Mit denen lag sie in einem heftigen Streit, in den auch die Polizei eingeschaltet wurde. Am Ende wurde den Mietern gekündigt. "Da herrschte regelrecht Krieg", erklärte die Anwältin des Angeklagten.

Im Laufe dieser Geschichte erfuhr die Polizei, dass der 32-jährige Angeklagte, damals der Freund der Angeklagten, oftmals ohne Fahrerlaubnis gefahren sei. Angaben über solche Fahrten kamen unter anderem von den Mietern auf dem Hof, der Exfrau des Angeklagten und einem Nachbarn. Die Anwältin erklärte, mit der Exfrau gäbe es seit längerem einen Rosenkrieg, da habe es auch mehrere Klagen gegeben, inzwischen versuche die Caritas zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln. Mit der Frau hat der Angeklagte mehrere Kinder.

Beziehung auch am Ende

Auch das Verhältnis mit dem Nachbarn sei schwierig gewesen. Selbst zwischen den Angeklagten gibt es inzwischen einen heftigen Streit, die Beziehung besteht nicht mehr.

Einer der ehemaligen Mieter hatte die meisten Beobachtungen gemacht. Er erklärte nun vor Gericht, er sei sich absolut sicher, den Angeklagten fahren gesehen zu haben. Er sei aber nicht hier, weil er dem Mann Schwierigkeiten machen wolle, oder weil er diesem böse sei. Er betonte auch, den Mann nie auf der Landstraße oder im Dorf habe fahren sehen, sondern nur im Hof selber und auf dem Flurbereinigungsweg.

Auch die anderen Zeugen konnten keine Fahrten außerhalb dieses Bereichs sicher bestätigen. Richterin Silke Schneider erklärte, für sie würden die Zeugen durchaus glaubwürdig klingen, obwohl auf allen Seiten Streit herrsche.

Nach einem Rechtsgespräch mit den Anwälten bot sie den Angeklagten dennoch an, das Verfahren einzustellen. Dafür soll der Angeklagte noch 1500 Euro an den Kinderschutzbund überweisen. Alle Anwesenden erklärten sich damit einverstanden. Zuletzt warnte Schneider den Angeklagten noch, er dürfe sich ab jetzt wirklich nichts mehr zu Schulden kommen lassen, nicht einmal eine Kleinigkeit.

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