Dealte er mit Drogen? 23-Jähriger in Forchheim vor Gericht

17.5.2019, 14:00 Uhr

Das Gericht verurteilte den jungen Mann aus dem Landkreis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er muss sich einem Suchtberatungskurs unterziehen und 500 Euro an den Verein Brückla zahlen.

Ein hohes Strafmaß, für einen Mann, dem vorgeworfen wurde, er habe seiner damals 17-jährigen Freundin einmalig einen Joint mit einem Tabak-Marihuana-Gemisch zum Rauchen gegeben. Doch der Gesetzgeber stuft das Überlassen von Drogen an Jugendliche als Verbrechen ein. Das bedeutet ein Mindeststrafmaß von einem Jahr.

Die Staatsanwältin, wie auch das Schöffengericht ging von einem minderschweren Fall aus, weil der geständige Angeklagte seinen Joint lediglich an seine Freundin weitergereicht hatte. Beim zweiten Vorwurf der Anklage ist der 23-Jährige in Bamberg erwischt worden, als in seinem Rucksack fast 50 Gramm Marihuana verpackt waren. Das entspricht 50 bis 100 Verbrauchseinheiten. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass die Droge zum Weiterverkauf gedacht war. Zudem besaß der Mann eine Feinwaage.

Durch seinen Anwalt ließ er vortragen, er habe diese Menge zu seinem Eigenverbrauch gekauft. In dieser Zeit habe er täglich fünf bis sechs Gramm geraucht. Seit der Tat rauche er nicht mehr. „Das Aufhören ist mir schwer gefallen“, sagte er.

Etwa vier Jahre, so räumte er ein, habe er Drogen konsumiert, aber nie etwas Anderes als Marihuana. Das hatte ihn schon als Jugendlichen mit dem Gesetz in Konflikt gebracht. Einmal wurde er erwischt, als er ein Gramm verkaufte und einmal, als er einen Joint mit weniger als einem Gramm Marihuana bei sich hatte.

"Von Vorstrafen nichts gelernt"

"Das mit dem Eigenkonsum ist nicht sehr überzeugend“, stellte die Staatsanwältin fest und ging von Handelsabsichten aus. „Sie haben durch die Vorstrafen nichts dazu gelernt, weil sie schnell rückfällig wurden.“ Sie forderte ein Jahr mit Bewährung, „in der Hoffnung, die erste Erwachsenstrafe reicht zur Warnung aus.“

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsrichterin Silke Schneider wandte den Grundsatz an: „Im Zweifel für den Angeklagten“ und berief sich im Urteil ausschließlich auf den unerlaubten Besitz.

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