Den Kollegen mit Eisenstange geschlagen

16.9.2018, 11:00 Uhr
Symbolbild Amtsgericht

© Huber Symbolbild Amtsgericht

Der Angeklagte gab nach Ansicht des Gerichts seinem Opfer von hinten einen Schlag mit einer Eisenstange, was diesen zu Boden gehen ließ. Vor Gericht stritt er die Tat ab. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Bei der Vorgeschichte des Vorfalls waren sich noch alle Beteiligten relativ einig. Sowohl der Angeklagte als auch das Opfer gaben an, es habe wegen eines offen gelassenen Tors Streit gegeben, der auch handfest wurde. Beide hätten sich gepackt und miteinander gerangelt, bis zwei weitere Kollegen dazu kamen und die Streithähne trennten, die zu diesem Zeitpunkt auf dem Boden lagen, das Opfer auf dem Angeklagten. Einer der beiden Kollegen war als Zeuge geladen und bestätigte dies.

Es ist das, was danach geschieht, in dem sich die Geschichten deutlich unterscheiden. Der Angeklagte behauptete vor Gericht, nach dem Vorfall sei er wieder an seine Arbeit gegangen und es wäre sonst weiter nichts passiert. Das Opfer berichtete, auch er habe sich zunächst wieder an die Arbeit gemacht, aber kurz darauf von hinten einen heftigen Schlag auf den Nacken bekommen, der ihn in die Knie zwang. Er habe in dieser Position ein Paar Schuhe und eine Eisenstange sehen können. Wer ihm den Schlag verpasst habe, hätte er aber nicht erkennen können. Er sei danach halb ohnmächtig geworden und habe kaum noch etwas mitbekommen. Der Arzt stellte am nächsten Tag eine Prellung im Nackenbereich fest, der Mann war in Folge der Schmerzen eine Woche lang krankgeschrieben.

Der andere anwesende Kollege sagte aus, er habe nach der ersten Auseinandersetzung nur für einige Minuten die Halle verlassen. Als er zurückkehrte, habe er den Kollegen aus dem Augenwinkel am Boden liegen sehen. Der Angeklagte habe hinter ihm gestanden, mit einer Eisenstange in der Hand, die normalerweise benutzt wird, um das Fließband in der Halle anzuhalten. Er sagte: "Ich dachte zuerst, der Kollege hatte einen Schwächeanfall oder so etwas." Er habe geglaubt, der Angeklagte sei ebenfalls da, um dem Opfer zu helfen.

Er half zuerst dem Opfer und führte den 47-Jährigen dann zurück an seine Arbeitsstation und nahm ihm die Stange ab. Dabei habe dieser zu ihm gesagt "You see nothing". Bei seiner Polizeiaussage habe er damals zwar angegeben, dass als Bedrohung empfunden zu haben, heute sei er sich aber nicht mehr sicher, was genau gemeint gewesen sei. Er wolle das nicht so oder so interpretieren.

Der Angeklagte beteuerte, er sei auf Arbeit schon vor dem Vorfall immer wieder von dem Opfer angemacht worden, es habe "immer wieder Stress gegeben". Gleichzeitig sei der Schlag nie passiert, er habe auch nie die Stange in der Hand gehabt. Warum der zweite Kollege das so behaupte könne er nicht sagen, mit ihm habe er keinen Streit.

Richterin Silke Schneider glaubte den Beteuerungen allerdings nicht. Sie verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zu Gunsten des Angeklagten wog, dass er noch keine Vorstrafen hat, in einem gefestigten Umfeld mit Frau und zwei Kindern lebt und dass die Verletzung des Opfers relativ leicht war.

Dass dies aber auch ganz anders hätte kommen können, betonte Schneider: "Wenn Sie ihn am Kopf getroffen hätten, hätte der Mann auch tot sein können." Sie glaube nicht, dass die Kollegen des Mannes sich die Geschichte ausgedacht hätten. Sie habe ihm auch deswegen noch eine Bewährungsstrafe gegeben, weil sie davon ausgehe, dass es sich hierbei um einen einmaligen Aussetzer gehandelt habe und es keine weiteren Vorfälle mehr geben sollte.

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