Die Hiltpoltsteiner brauchen eine Verjüngungskur

14.9.2016, 05:59 Uhr
Die Hiltpoltsteiner brauchen eine Verjüngungskur

© Rolf Riedel

Die derzeit sehr hohen Grundstückspreise rund um den Speckgürtel der Metropolregion Nürnberg, Fürth und Erlangen kommen dieser Entwicklung entgegen, weil die relativ günstigen Grundstückspreise in Hiltpoltstein für auswärtige Bauwillige noch erschwinglich sind. Weil auch junge Menschen in ihrem Heimatort bleiben und auf familieneigenen, meist am Ortsrand gelegenen Grundstücken ein Eigenheim errichten wollen, möchte die Marktgemeinde diese Chance auf eine Verjüngung ihrer Bevölkerungsstruktur nach Möglichkeit nutzen.

Die Ortsabrundungssatzungen für die vielen Ortsteile stammen noch aus dem Jahr 2000. Darin als bebaubar festgehaltene Grundstücke stehen allerdings nur zu einem geringen Teil als Bauland zur Verfügung. Eine Bestandsaufnahme aller Leerstände und bebauungsfähiger Grundstücke sowie die schriftliche Befragung der Eigentümer ergab, dass aktuell kein Baugrund und auch kaum leerstehende Immobilien zum Verkauf zur Verfügung stehen. Lediglich in dem neu ausgewiesenen Baugebiet „Am Kirschgarten“ könnte demnächst, nach Abschluss der derzeit laufenden Bauleitplanung, jungen Familien Baugrund angeboten werden.

In den restlichen Ortsteilen gibt es Grundstücke, die in Ortsabrundungssatzungen enthalten sind und vereinzelt auch von den Grundstückseigentümern zum Verkauf angeboten werden. Hier wird allerdings große Zurückhaltung geübt, da landwirtschaftlich genutzte Fläche einer relativ hohen Versteuerung unterliegt und derzeit Grund und Boden als krisensichere Anlage gilt.

Die Finanzlage des Marktes Hiltpoltstein lässt es derzeit nicht zu, dass die Marktgemeinde selbst als Käufer von Bauland in Erscheinung tritt. Erschwerend kommt hinzu, dass im Falle einer Ausweisung als Baugebiet auch noch für den erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleich zu sorgen ist. Trotzdem sieht es die Marktgemeinde für dringend erforderlich, Bauland für junge Familien zur Verfügung zu stellen. Derzeit ist man damit befasst, Angebote bei unterschiedlichen Planungsbüros einzuholen, um den veralteten Flächennutzungsplan zu überarbeiten und auf finanzielle Machbarkeit zu überprüfen.

Vorsorglich beschloss der Gemeinderat nunmehr Richtlinien, die für zukünftige Bauvorhaben Gültigkeit haben sollen, für die derzeit noch kein Baurecht besteht. Das in Frage kommende Baugrundstück muss sich dazu in der Nähe zu einer bestehenden Bebauung befinden und die Möglichkeit bieten, einen Wasseranschluss an die Betzensteingruppe herzustellen. Das gemeindliche Einvernehmen kann nur unter der Bedingung erteilt werden, dass die Bebauung mit den naturschutzfachlichen Erfordernissen vereinbar ist. Räumung durch den Winterdienst muss problemlos erfolgen können.

Alle Bauvorhaben müssen den Kriterien einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gerecht werden und die Wohnbedürfnisse der einheimischen Bevölkerung und junger Familien insbesondere berücksichtigen.

Unter diesen Umständen, so beschloss der Hiltpoltsteiner Marktgemeinderat, könnte das gemeindliche Einvernehmen nach Abstimmung mit dem Landratsamt Forchheim erteilt werden.

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