Dormitz: Streitpunkt Werbetafel und Frust über das Landratsamt

23.2.2021, 07:51 Uhr
Dormitz: Streitpunkt Werbetafel und Frust über das Landratsamt

© Foto: Karl Heinz Wirth

Nun, sechs Monate nach Erhalt des Antrags, teilte das Landratsamt der Gemeinde mit, dass es eine Ablehnung des Bauantrags dem Bauherrn im Oktober 2020 schriftlich mitteilte. Dieser ließ sich anwaltlich vertreten und verwies auf relevante Rechtsprechung, die nach Prüfung auch vom Landratsamt geteilt wird.

Das bedeutet, so Bürgermeister Holger Bezold, dass wenn eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist, diese Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werde. Über die Genehmigung ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags bei der Baugenehmigungsbehörde zu entscheiden, andernfalls gilt die sanierungsrechtliche Genehmigung unabhängig von der Baugenehmigung als erteilt.

Durch eine "langsame Reaktion" habe das Landratsamt Forchheim damit eine Genehmigungsfiktion gegen den Willen der Gemeinde Dormitz bewirkt: "Nur, weil im Landratsamt einer seinen Job nicht getan hat, müssen wir das nun ausbaden" – so äußerten sich einige Räte frustriert. Die Gemeinde hat zwischenzeitlich schriftlich eine weitere Stellungnahme durch das Landratsamt angefordert. Eine Antwort hierzu steht allerdings noch aus, teilte Bezold dem Gremium mit. Die Gemeinde ist aufgefordert, unter diesen Gesichtspunkten erneut über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Bau zu entscheiden. Die Räte waren sich alle einig, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Defekt und durchgerostet

Der Gemeinderat hatte 2014 beschlossen, ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept aufzustellen. Das ISEK soll als Leitfaden für die Weiterentwicklung dienen und bildet im Zusammenhang mit einer Sanierungssatzung und einem Sanierungsgebiet die Grundlage für finanzielle Förderungen.

Franz Ulrich vom Büro für Städtebau "plan & werk" erläuterte in der Ratssitzung die Anregungen und Einwendungen, die bei der Auslegung des ISEK abgegeben wurden. Diese wurden nun eingearbeitet. Das Gremium genehmigte das ISEK und gab es für die Ausfertigung frei. Weiter nahmen die Räte das Angebot des Büros für Städtebau und Architektur zur Ausweisung eines Sanierungsgebiets sowie zur Erstellung einer Sanierungssatzung an.

Bürgermeister Bezold teilte mit, dass ein Geräteträger des Bauhofs aus dem Baujahr 1962 durchgerostet, defekt und nicht mehr verkehrssicher ist. Eine Reparatur sei nicht mehr wirtschaftlich. Damit die Bauhofmitarbeiter weiterhin einsatzfähig sind, werde die Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeugs mit Ladefläche und Dreiseitenkipper favorisiert.

Einstimmig bestellt

Im Haushalt 2021 war ohnehin eine Ersatzbeschaffung geplant und die Finanzmittel dafür wurden bereits vorgesehen. Da die Ersatzbeschaffung nun jedoch unaufschiebbar ist, wird das Geld im Vorgriff bereitgestellt. Der Rat beschloss einstimmig, beim wirtschaftlichsten Anbieter ein Fahrzeug zu bestellen.

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