Drogenverkauf: Mildes Urteil vor Amtsgericht Forchheim

6.12.2016, 07:22 Uhr
Drogenverkauf: Mildes Urteil vor Amtsgericht Forchheim

© Roland Huber

Er hatte im November 2014 in einem Fall 70 Gramm, in einem weiteren Fall 100 Gramm Amphetamin bestellt. Außerdem wurde Anfang 2016 in der Wohnung ein Butterflymesser sichergestellt, dessen Besitz gegen das Waffengesetz verstößt. Vor Gericht erklärte der Mann, er wolle den Kauf und den Handel zugeben, selber habe er aber nie etwas von der Ware konsumiert. Er erklärte außerdem, es sei ein großer Fehler von ihm gewesen; er sei damals in einem sehr schlechten sozialen Umfeld gewesen. Die erste Hausdurchsuchung 2014 sei ein heilsamer Schock gewesen. „Seitdem habe ich jeglichen Kontakt mit diesen Leuten abgebrochen, ich habe die Warnung damals verstanden.“

Das Messer habe er vor Jahren von seinem inzwischen verstorbenen Vater bei einem Urlaub in Tschechien geschenkt bekommen. Er habe nicht gewusst, was er damit machen solle, wollte das Messer eigentlich entsorgen, sei aber nicht dazu gekommen.

Zwei Vorstrafen hat der 21-Jährige bereits. Einmal war er wegen Leistungserschleichung angeklagt, ein weiteres Mal stand er 2015 wegen des gleichen Drogenfundes vor Gericht. Damals war unter anderem ein Drogenkonsumverbot verhängt worden, was der Angeklagte laut Drogentests auch eingehalten hatte.

Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe stellte dem Mann eine positive Zukunftsprognose aus. Sie erklärte, die Drogenkäufe seien aus jugendlichem Leichtsinn geschehen, schädliche Neigungen könne sie nicht erkennen. Sie sprach sich für eine Arbeitsauflage als Strafe aus.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft folgte größtenteils den Ausführungen der Jugendgerichtshilfe. Auch sie könne keine schädlichen Neigungen erkennen. Für den Angeklagten spreche sowohl sein Geständnis als auch die vor Gericht gezeigte Reue. Auch dass er nachweislich keine Drogen mehr konsumiert habe, würde für ihn sprechen.

Allerdings seien die Mengen der Drogen doch erheblich gewesen, bei einem nach Strafrecht Erwachsenen hätte hier der Mann mit einer Mindesthaftstrafe von zwei Jahren rechnen müssen. Eine Arbeitsauflage sei daher nicht ausreichend, sie plädierte auf zwei Wochen Dauerarrest.

Verteidigerin Julia Dötzer betonte, die erste Hausdurchsuchung und damalige Verurteilung habe dem Angeklagten die Augen geöffnet. Sie sagte abschließend: „Ich kann nur in aller Höflichkeit um ein mildes Urteil des Gerichts bitten.“

Der Angeklagte erhält schließlich eine Jugendfreiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 40 Stunden soziale Arbeit verrichten.