Fischereirecht an Wiesent: Ebermannstadt beschuldigt Landratsamt

1.10.2019, 08:00 Uhr
Fischereirecht an Wiesent: Ebermannstadt beschuldigt Landratsamt

Gemäß Stadtratsbeschluss ist Ende April dem Landratsamt durch den Notar die Urkunde zur Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Kommune vorgelegt worden. Nachdem es die Kreisbehörde versäumt hatte, den Beschluss in der vorgeschriebenen Zwei-Monats-Frist zu vollziehen, hakte die Stadt nach.

Erstmals Anfang Juni ist die Verwaltung vom Landratsamt über das verstrichene Vorkaufsrecht informiert worden – nicht erwähnt wurde dabei, dass die in Südafrika wohnhaften Veräußerer das Fischereirecht inzwischen einem Erwerber aus Hamburg verkauft hatten. Peter Morys (NLE) fragte: "Hat das Landratsamt die Frist wissentlich oder unwissentlich verschlafen?"

Die Bürgermeisterin wollte darauf nicht antworten. Sie legte Wert auf die Feststellung: Alleine die langen Zeitabläufe innerhalb des Landratsamts sowie die fehlende Information über die besondere Dringlichkeit sind Ursachen dafür, dass das Vorkaufsrecht nicht mehr ausgeübt werden konnte.

Der Stundensatz für die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Stadträte wird auf Beschluss des Stadtrates in seiner jüngsten Sitzung von zehn auf zwölf Euro erhöht. Ein Mitglied des Gremiums hatte im Juli darauf hingewiesen, dass Bürger für die Pflege der städtischen Grünflächen mit einem Stundensatz von 11,57 Euro entschädigt werden, während Stadträte pro Stunde zehn Euro erhalten.

Bis zu 40 Euro

Verwaltungsmitarbeiter Andreas Kirchner sagte, in anderen Gemeinden werden Stundenpauschalen von 20, in Neunkirchen sogar bis 40 Euro ausbezahlt, in Eggolsheim pro angefangene Viertelstunde drei Euro. Christian Sponsel (WOG) konstatierte: "Bei kurzen Sitzungen zahlen wir mit weniger als zehn Euro drauf." Heinrich Sponsel sagte: "Wir sind ehrenamtlich tätig, sollten nicht mehr nehmen als bisher."

Die Verwaltungsempfehlung, der Stadtrat möge sich an Eggolsheim orientieren, dessen Rat ebenfalls 20 Mitglieder habe und pro Stunde zwölf Euro zahle, schloss sich das inzwischen auf 14 anwesende Stadträte geschmolzene Gremium an. In Kraft tritt der Beschluss am 1. Januar 2020. Unbenommen davon könne der ab Mai neue Stadtrat eine eigene Regelung treffen, merkte der FW-BB-Vertreter Ludwig Brütting an.

Aus Niedermirsberg lagen drei Anfragen zur Schaffung von Baurechten im "Außenbereich" nahe der B 470 vor; in den vorbereitenden Untersuchungen der Verwaltung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist für die Flurstücke die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens vorgesehen. Die Grundstücke sind durch die Straße "Kreuzstein" bereits erschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Besitzer zum Baulandmodell stimmte der Stadtrat dem Bebauungsplanverfahren einhellig zu.

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