Ebermannstadt: Kein Frieden in Sicht

27.10.2016, 18:24 Uhr
In dieser Sitzung im August wurde der rechtswidrige Beschluss gefasst, der nun wieder aufgehoben werden muss.

© Foto: Marquard Och In dieser Sitzung im August wurde der rechtswidrige Beschluss gefasst, der nun wieder aufgehoben werden muss.

Wie verhärtet die Fronten sind, ist schon daran abzulesen, dass die gemeinsame Presseerklärung, auf deren Abfassung sich die Teilnehmer nach über zwei Stunden geeinigt hatten, zwar seit Mittwochnachmittag allen vorliegt, vom Bürgerforum aber noch nicht bestätigt wurde. Erst am Freitag gab der Sprecher Peter Dorscht grünes Licht. Inhalt der Erklärung: Die Uneinigkeit wurde dokumentiert. Jeder beharrt auf seinem Standpunkt.

Im Sommer hatten einige Bürger sich zu einem „Bürgerforum“ zusammengetan und rund 1000 Unterschriften gesammelt mit dem Ziel, anstelle der bisherigen Straßenausbaubeitragssatzung eine andere zu erwirken. Die jetzt gültige Satzung wurde Anfang 2015 vom Stadtrat auf Druck des Landratsamtes beschlossen.

Grund war, dass Ebermannstadt über 20 Jahre auf Straßenausbaubeiträge verzichtet hatte. Da aber die Schulden stiegen und die Stadt beim Freistaat Stabilisierungshilfe in Anspruch nahm, wies das Landratsamt mit Nachdruck auf die gesetzliche Pflicht hin, dass die Stadt zuerst alle ihr zustehenden Abgaben und Gebühren erheben muss, ehe sie öffentliche Hilfe in Anspruch nimmt — und zwar bis zu 20 Jahre rückwirkend.

Sturm der Entrüstung

Dagegen erhob sich ein Sturm der Entrüstung, weil viele Anlieger, die aufgrund früherer Aussagen von Alt-Bürgermeister Franz Josef Kraus (CSU) der Meinung waren, nicht zur Kasse gebeten zu werden, nun doch zahlen müssen. Zum Teil Summen im zweistelligen Tausenderbereich.

Das Bürgerbegehren verfolgte den Zweck, das System der einmaligen Ausbaubeiträge umzustellen auf „wiederkehrende Beiträge“. Die wären von allen Bürgern jährlich zu zahlen. Doch das Bürgerforum weckte nach Auffassung der Rechtsaufsicht im Landratsamt darüber hinaus mit seiner Fragestellung und der Begründung den Eindruck, als könnte mit dem Bürgerbegehren die Rückwirkung der geltenden Satzung aufgehoben werden, was aber nicht der Fall ist. Damit ist das Begehren aber rechtswidrig, weil den Bürgern nicht eindeutig klar war, über was sie eigentlich abstimmen.

Das Landratsamt forderte die Stadt auf, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Den entsprechenden Antrag von Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) lehnte eine Mehrheit im Stadtrat allerdings ab, so dass das Bürgerbegehren auf diese Weise für zulässig erklärt wurde. Daraufhin setzte Meyer den Vollzug des Beschlusses aus, monierte ihn bei der Rechtsaufsicht und bekam Recht (wir berichteten).

Das Bürgerforum sieht das immer noch anders. Als Zeichen des guten Willens setzte Landrat Hermann Ulm (CSU) daher den Runden Tisch an. Der Abend lief nach Darstellung verschiedener Teilnehmer in einer spannungsgeladenen Atmosphäre ab. Fürs Landratsamt erklärte Fachgebietsleiter Frithjof Dier noch einmal „ausführlich“, so Landrat Ulm gegenüber den NN, warum das Bürgerbegehren „in dieser Form nicht zulässig“ war.

Andere Möglichkeiten

Laut Ulm war „nicht allen klar“, dass es dem Landratsamt nicht um die Frage „wiederkehrende oder einmalige Beiträge“ geht. Dies sei eine „politische Entscheidung“, die im Stadtrat getroffen werden müsse. Den Vertretern des Bürgerforums, unter anderem Peter Dorscht und sein Bruder Thomas, wurde aufgezeigt, welche Möglichkeiten sie hätten, ein neues Bürgerbegehren zu verfolgen. Zum Beispiel durch einen Antrag im Stadtrat, durch ein Ratsbegehren oder durch ein „korrekt formuliertes“ Bürgerbegehren.

Laut Ulm prallten „sehr unterschiedliche Meinungen“ aufeinander. Peter Dorscht, so ist von anderen zu hören, setzte den Ton, indem er den Landrat schon beim Verlesen der Tagesordnung unterbrach. Er verlangte von der Bürgermeisterin ultimativ, den Aufhebungsbeschluss um drei Monate zu verschieben und in der Zwischenzeit ein Konzept für wiederkehrende Beiträge auszuarbeiten. Letzteres, so soll Meyer gesagt haben, sei schlichtweg nicht möglich. Dafür fehle Personal und Fachwissen. Um wiederkehrende Beiträge einzuführen, muss jede einzelne Straße der Kommune aufwendig dokumentiert und bewertet werden. In Bayern rät der Gemeindetag davon ab.

Frithjof Dier meldete sofort Zweifel an, ob eine Verschiebung möglich ist und machte sich am Tag darauf in den einschlägigen Vorschriften rechtskundig. Gegenüber den NN erklärte er gestern nun: „Die Stadt ist verpflichtet, unmittelbar eine Entscheidung herbeizuführen.“ Ein rechtswidriger Beschluss kann nicht verlängert werden.

So schnell wie möglich

Ein Bürgerbegehren könnte nur dann im Einvernehmen von Antragstellern und Stadt verschoben werden, wenn es zulässig ist. Da das Bürgerbegehren aber eben nicht zulässig ist, muss der Beschluss so schnell wie möglich aufgehoben werden.

Dies ist in der Stadtratssitzung vom Montag, 7. November, zum nächsten Mal möglich. Sollte erneut eine Mehrheit dagegen stimmen, wird das Landratsamt anstelle des Stadtrates entscheiden und den Beschluss im Wege der „Ersatzvornahme“ aufheben, erklärte Landrat Hermann Ulm. Nicht ohne hinzuzufügen: „Das wollen wir aber nicht.“

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