Eine Nacht in Forchheim, an die sich jeder anders erinnert

21.4.2019, 11:52 Uhr
Was genau in der Nacht im April geschehen ist, bleibt wohl für immer im Dunklen.

© colourbox.de Was genau in der Nacht im April geschehen ist, bleibt wohl für immer im Dunklen.

Drei junge Männer im Alter zwischen 18 und 30 Jahren sollen Widerstand geleistet haben. Zwei von ihnen mussten sich nun vor dem Jugendrichter verantworten. Das Verfahren gegen beide wurde aber eingestellt, weil der Hergang nicht mehr eindeutig zu klären war.

So soll es gewesen sein, wie ein Polizist vor Gericht berichtete: Die Streife, zwei Beamte, kam zum Tatort der Schlägerei. Viele Menschen waren dort versammelt. Vor der Gaststätte war der Angeklagte Benni E. (Name geändert). Er wies in die Richtung einer weglaufenden Person. Der eine Polizist nahm die Verfolgung des vermeintlichen Täters auf. Dabei will er gespürt haben, dass ihn E. gegen ein geparktes Auto schubsen wollte. Er erreichte trotzdem die Frau und wollte ihre Personalien feststellen. Der Polizeiobermeister drehte sich um und sah, dass sein Kollege den Schlagstock erhoben hatte.

Sie würden vor Gewalt nicht zurückschrecken

"Sie sind wie eine Wand vor uns gestanden", erinnert er sich an drei Männer. Geschrien hätten sie und den Eindruck gemacht, sie würden vor Gewalt nicht zurückschrecken. Er erinnert sich noch, dass E. sich vor ihm aufgebaut und die Hand gehoben habe. Dann kam ein bisher unbeteiligter Mann dazu und hat sich, aus der Perspektive des Polizisten, beruhigend dazwischen gestellt.

Dieser 30-jährige Mann selber hat die Szene etwas anders in Erinnerung, wie er vor Gericht angab. Er sah zwei Polizisten, die, während sie liefen, ihre Schlagstöcke zogen. Weil er E. kannte, ging er dazwischen. Wo zu diesem Zeitpunkt der zweite Angeklagte und der dritte Mann waren, wusste er nicht. "Eigentlich habe ich die Polizei von Schlägen abgehalten", beschrieb der Zeuge sein Tun. "So net", habe er in Richtung Polizisten gesagt, weil diese schon Pfefferspray zogen. Und: "Ich bin in dieser Sache nie als Zeuge vernommen worden."

Schlampige Ermittlung?

Alle Verfahrensbeteiligten waren verblüfft; noch dazu sagte ein anderer Zeuge aus, er sei wegen der Vorfälle im April vor der Gaststätte erst im Januar oder Februar von der Polizei vernommen worden. Er war auf der Wache und hat auch ein Protokoll unterschrieben, das sich aber nicht bei den Akten zum angeklagten Geschehen befand.

Irritierend war zudem, wie Jugendrichter Philipp Förtsch anmerkte, dass auch die Aussagen der zwei Polizisten und der zusätzlich kommenden Streifenbeamten nicht in allen Punkten übereinstimmten. Einer der letzteren hatte beispielsweise den Eindruck, der Angeklagte E. schwankte, weil er betrunken war. Die anderen hatten diesen Eindruck nicht.

Für den zweiten Polizeibeamten der Streife, die als erste eintraf, lief es eher so ab: Sie beide wollten die Leute vor der Gaststätte informatorisch befragen, was zu dem Anruf bei der Polizei geführt habe. Er sah seinen Kollegen hinter einer weglaufenden Person her eilen und wie er dabei vom Angeklagten E. mit zwei Händen geschubst wurde. Deshalb habe er seinen Kollegen hinter sich gezogen, denn nur er habe einen Schlagstock gehabt.

Just da seien die beiden Angeklagten und ein Dritter mit erhobenen Fäusten vor ihnen stehengeblieben. "Sie haben uns angeschrien." Er war sich sicher, in dem Moment habe unmittelbar ein Angriff bevorgestanden. Dann kam der Zeuge und ging dazwischen.

Dumme Sprüche

Er und auch andere Personen am Tatort hatten dagegen in Erinnerung, dass der zweite Angeklagte auf einem Holzpflock vor der Tür saß, allerdings dumme Sprüche abgelassen hatte, so wie er es auch selbst einräumte.

Bei so vielen widersprüchlichen Aussagen blieb dem Richter kaum etwas anderes übrig als das Verfahren einzustellen.