Energiesparen: Forchheimer Landratsamt berät zu Heizungssanierung

20.9.2020, 18:59 Uhr

Die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamts Forchheim hat zur Bayerischen Klimawoche einen Energieberatungstag angeboten. Die Beraterinnen und Berater haben Tipps zur Planung, Umsetzung und Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, energieeffizientem Bauen oder zur Nutzung erneuerbarer Energien: In diesem Teil geht es um Heizungssanierung.

Meine Heizung ist 28 Jahre alt und hält aktuell noch die gesetzlichen Richtwerte ein. Bevor die Heizung kaputt geht, möchte ich mich über moderne Heiztechniken und Förderprogramme informieren, damit ich den Austausch der Heizung zeitlich planen kann. Welche Technik würden Sie empfehlen?

Herr Schneider (Energieberater): Die allgemein richtige Heiztechnik gibt es nicht. Durch den Einbau einer effizienten Öl- oder Gas-Brennwertheizung lassen sich, je nach Gebäudetyp, bis zu ca. 20 % Energie sparen. Bei Einbindung einer Solarthermieanlage ist der Einspareffekt noch größer. 

Um jedoch für die Zukunft gut gerüstet und unabhängig von Öl oder Gas zu sein, ist der Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien zu empfehlen. Wichtig zu wissen: Durch die eingeführte CO2-Bepreisung werden neue Abgaben auf Öl und Gas fällig; die CO2-Abgabe beträgt ab 2021 25 Euro pro Tonne CO2, also ca. 66 Euro je 1.000 Liter Heizöl. Die Preise können demzufolge merklich steigen.

Alternativen sind beispielsweise eine Holzpelletsheizung, ein Stückholzvergaserkessel oder eine Wärmepumpe. Je nachdem, ob man selbst Wald hat und gerne Holz macht oder eine komfortable vollautomatische Heizanlage haben möchte, fällt die Entscheidung für oder gegen das eine oder andere Heizsystem. Außerdem kann eine Wärmepumpe nicht nur in Neubauten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch in energetisch sanierten Bestandsgebäuden eingesetzt werden. Eine Kennzahl für den wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe ist die Jahresarbeitszahl (JAZ); je höher die Jahresarbeitszahl, umso effizienter die Wärmepumpe.

Welche Zuschüsse gibt es für Solarthermieanlagen, Holzheizungen oder Wärmepumpen und wo muss der Antrag gestellt werden?

Frau Galster (Energie-/Fördermittelexpertin des Landratsamtes): Für die Errichtung thermischer Solaranlagen (zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung), Holzpelletsheizungen, Stückholzvergaserkessel, Wärmepumpen und oder Erneuerbare Energien Hybridheizungen beträgt der Zuschuss 35 %, bei Austausch der alten Ölheizung durch eine der vorgenannten Heizanlagen erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 % (der Austauschprämie für Öl-Heizungen) auf dann 45 % der Kosten. 

Voraussetzung für die Förderung einer Wärmepumpe zum Heizen ist das Erreichen einer Jahresarbeitszahl von 3,5 in Bestandsgebäuden bzw. 4,5 in Neubauten. Nur Wärmepumpen mit einer entsprechenden Jahresarbeitszahl werden gefördert. Bei den förderfähigen Investitionskosten werden grundsätzlich alle Material- , Lohn- und Entsorgungskosten berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Modernisierung der Heizung anfallen; das heißt, dass zum Beispiel sogar der Ausbau und die Entsorgung der alten Öltanks oder das Herrichten eines Pelletlagerraumes bei der Kalkulation der Kosten berücksichtigt werden. Durch die Entsorgung der Öltanks entsteht so oft ein zusätzlich nutzbarer Kellerraum.

Falls eine Gas-Hybridheizung (Gas-Brennwertheizung mit erneuerbarer Energie) eingebaut wird, muss 25 % des Jahresheizwärmebedarfs erneuerbar erzeugt werden. Ein neuer Erdgasanschluss ist dann ebenfalls förderfähig. Der Antrag für die unterschiedlichen Maßnahmen ist vom Bauherrn vor Auftragserteilung elektronisch direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen, die Umsetzungsfrist beträgt 12 Monate.

Ich möchte meine alte Ölheizung durch einen neuen Brennwertkessel ersetzen. Gibt es dafür einen Zuschuss und was sollte ich beachten?

Frau Galster: Derzeit gibt es nur Fördermittel fürs Heizen mit erneuerbaren Energien oder für  Hybridheizungen (Gas und erneuerbare Energie). Das neue Gebäudeenergiegesetz, das am 01. November 2020 in Kraft tritt, sieht zudem vor, dass über 30 Jahre alte Öl-Heizungen unter gewissen Voraussetzungen ausgetauscht werden müssen. Bis 2025 eingebaute Öl-Heizungen genießen für 30 Jahre Bestandsschutz. Ab 2026 dürfen Hybridheizungen (Öl und Solarthermie) nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden.

nn