Grünes Licht

Erschließung des Baugebietes "Steigäcker 2" soll bald erfolgen

21.7.2021, 06:00 Uhr
Die Erschließung des Baugebietes - hier ein Symbolbild - kann erfolgen. 

© Heinz Wraneschitz bildtext.de, NN Die Erschließung des Baugebietes - hier ein Symbolbild - kann erfolgen. 

Einstimmig beschlossen hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Vergabe der Erschließung des Baugebietes „Steigäcker 2“ an einen Erschließungsträger. Die Verwaltung wurde per Beschluss beauftragt, mit dem wirtschaftlichsten Anbieter einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

In seinem Vortrag informierte erster Bürgermeister Benedikt von Bentzel (CSU) darüber, dass man die letzten drei Baugebiete im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit einem Erschließungsträger erschlossen habe. Aufgrund der durchwegs guten Erfahrungen mit dieser Form von städtebaulichen Verträgen, schlage man von Seiten der Gemeinde auch für das neue Baugebiet „Steigäcker 2“ eine solche Verfahrensweise vor, so von Bentzel.

Die Vorteile würden dabei „klar auf der Hand liegen“, so der Rathaus-Chef. Man umgehe damit die Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts. Damit würde die Erstellung von Bescheiden und die damit verbundenen Widersprüche entfallen. Außerdem kann die Verwaltung durch das „Outsourcing“ entlastet werden.

Kein Eigenanteil für die Gemeinde Heroldsbach

Auch der kommunale Eigenanteil würde entfallen. Somit könnten alle Erschließungskosten auf das Baugebiet umgelegt werden. Außerdem würde auch der öffentliche Haushalt in der Planungs- und Bauphase von Kosten entlastet. Planungs- und Bauleistungen würden privatrechtlich vergeben.

Eine große Diskussion über den Beschluss gab es im Anschluss an den Sachvortrag nicht. Der Gemeinderat folgt einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Das Gremium beschloss die Vergabe der Erschließung des Baugebietes „Steigäcker 2“ an einen Erschließungsträger.

Die Verwaltung wurde per Beschluss beauftragt entsprechende Angebote einzuholen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister ermächtigt an den günstigsten Anbieter den Auftrag zu vergeben.

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