Forchheim: 19-Jähriger tritt wie ein Möchtegern-Bandenchef vor Gericht auf

21.8.2019, 06:29 Uhr
Vor dem Amtsgericht Forchheim ging es um die Zukunft eines 19-Jährigen.

© Roland Huber Vor dem Amtsgericht Forchheim ging es um die Zukunft eines 19-Jährigen.

Es war eine Familienangelegenheit. Vor dem Amtsgericht Forchheim musste sich ein 19-Jähriger verantworten, weil er angeblich einen Nachbarsjungen am Hals gepackt und gegen Mülltonnen gestoßen hatte. Richter Philipp Förtsch ließ die ganze Sache aber fallen und verwarnte den Angeklagten: Seine Bewährungsstrafe aus einer früheren Sache stehe auf dem Spiel!

"Der führt sich auf wie ein Möchtegern-Bandenchef", klagte die Mutter des Beschuldigten über einen inzwischen 14-jährigen Nachbarsjungen, der seit einem Jahr ihre Familie kaputt machen wolle.

Er soll einen Siebenjährigen drangsalieren

Der Tunichtgut trete den Zaun ihres Hasenstalles ein, er beleidige sie und drangsaliere den siebenjährigen Sohn auf dem Spielplatz. Das Schlimmste aber sei, dass er den Siebenjährigen und einen Freund dazu angestiftet habe, Steinchen auf die Bahngleise zu legen, was die beiden auch taten. Dabei wurden sie von Bauarbeitern erwischt, die die Polizei informierten. Mit dem Jungen oder seinen Eltern zu reden, würde nichts bringen. Sie habe die Geschichte mit den Bahngleisen ihrem älteren Sohn erzählt und diesem gesagt, er solle mit dem Jungen reden.

Als der 19-Jährige und der Nachbarsjunge dann aufeinandertrafen, soll es zu der Tätlichkeit gekommen sein. Allerdings beschwor der Angeklagte, es habe keinerlei körperlichen Kontakt gegeben. Die Mutter bestätigte dies und sagte aus, der 14-Jährige sei später mit seinem Vater wiedergekommen. Als sie ihm die Geschichte erzählt habe, soll der Junge zum Vater gesagt haben: "Bitte Papa zeig ihn an, der hat Bewährung, der geht weg."

Seine Zukunft ist gefährdet

Die Bewährungssache sei ein Grund für den 14-Jährigen gewesen, den älteren Nachbarn zu provozieren. Er habe ihm so eins auswischen wollen. Staatsanwältin und eine Schöffin kritisierten hier die Mutter, dass sie ihren Sohn in diese Konfrontation geschickt habe. Als Mutter liege es doch in ihrer Verantwortung, besonders bei der Geschichte mit den Bahngleisen, die Polizei zu informieren.

Nach einer kurzen Beratung entschloss sich das Schöffengericht um Jugendrichter Philipp Förtsch dazu, die Anklage fallen zu lassen, auch weil der einzige weitere Zeuge, das angebliche Opfer, nicht zum Gerichtstermin erschienen war. Dessen Mutter hatte im Gericht Bescheid gegeben, dass man in Urlaub gefahren sei. Die Familie habe seit Mai verkündet, kein weiteres Interesse an einer Strafverfolgung zu haben.

Daher erklärte Richter Förtsch, gebe es hier keinen ausreichend schwerwiegenden Sachverhalt, um die Bewährung zu widerrufen. Er warnte den 19-Jährigen und riet ihm dringend, sich künftig von jeder Auseinandersetzung fern zu halten. Man wisse schließlich nicht, wie sich so eine Streitigkeit entwickeln würde. "Ihre Bewährung ist wirklich gefährdet."