Forchheim: 20-Jähriger wegen illegaler Böller mit einem Bein im Knast

22.7.2019, 19:37 Uhr
Forchheim: 20-Jähriger wegen illegaler Böller mit einem Bein im Knast

Schon davor war er mehrfach Gast auf der Anklagebank gewesen, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung und uneidlicher Falschaussage. Jetzt stand er wieder vor Jugendrichter Philipp Förtsch vor dem Schöffengericht Forchheim. Dieses Mal war er mit einem Joint erwischt worden. Zudem hatte er über das Internet illegale Böller bestellt. Insgesamt 58 Knallpatronen und 26 "Vogelschreck"-Böller hatte die Polizei sichergestellt. Beide Taten wurden vor Gericht zusammengefasst.

Für Lars F. stand in der Verhandlung Einiges auf dem Spiel. Bei der Schmier-Aktion war er bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung. Sieben Monate dieser Strafe muss er noch ableisten. Weil ihm wegen der neuen Taten sogar ein Gefängnisaufenthalt drohte, stellte ihm das Amtsgericht einen Pflichtanwalt zur Seite. Der ersuchte gleich nach Verhandlungsbeginn ein Rechtsgespräch mit Staatsanwältin Lea Klautke, Richter Förtsch und seinen zwei Schöffen.

Letzte Chance vertan

Gemeinsam vereinbarten die drei Parteien, F. noch eine letzte Chance zu geben und ihn zu einer Gesamtbewährungsstrafe von acht bis neun Monaten zu verurteilen – gesetzt dem Fall, dass F. seine Verfehlungen gesteht. Zudem solle er 450 Euro an eine gemeinnützige Organisation spenden.

Lars F. folgte dann auch der Bedingung und gestand über seinen Verteidiger die beiden Taten aus der Anklageschrift. Der hinzugezogene Vertreter der Jugendgerichtshilfe machte auf F.s schwierige Familiensituation in der Vergangenheit aufmerksam, stellte ihm jedoch eine günstige Sozialprognose aus. F. jobbt aktuell noch bei einer Zeitarbeitsfirma, hat jedoch eine Anstellung in Aussicht. Er empfahl, den 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.

"Ich weiß wirklich nicht, wie lange Sie noch so weiter machen wollen"

"Ich weiß wirklich nicht, wie lange Sie noch so weiter machen wollen", sagte Staatsanwältin Klautke. Er mache unter offener Bewährung sein Leben kaputt. Aufgrund seines Geständnisses beantragte sie die vorher verhandelte Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten.

Dieser Einschätzung folgen dann auch Richter Förtsch und seine Schöffen. Lars F. wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Davon stammen sieben Monate bereits aus dem letztjährigen Urteil. Zudem muss F. 450 Euro an die Arbeiterwohlfahrt spenden und die Kosten des Verfahrens bezahlen. "Sie haben sich letztlich als unbelehrbar erwiesen", erklärte Förtsch in seiner Urteilsbegründung. Auch warnte er F. wie auch schon 2018 eindringlich davor, keinerlei Straftaten mehr zu begehen. "Eine weitere Bewährungsstrafe kann man dann gar nicht mehr begründen", sagte er. Ein Gefängnisaufenthalt wäre dann die einzig verbleibende Option.