Forchheim: Angeklagter wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

25.2.2021, 14:43 Uhr

Das Beweismittel war eine Videosequenz von wenigen Sekunden, die die ältere Schwester des achtjährigen männlichen Opfers aufgenommen hat. Sie zeigt den Mann in einer Badewanne, der Junge sitzt auf ihm. Erkennbar waren Berührungen und das erigierte Glied des Mannes. 

Der angeklagte ausländische Staatsangehörige war mit der Familie, die die gleiche Muttersprache wie er spricht, schon länger bekannt, wurde von den Kindern "Onkel" genannt und war wohl zum Zeitpunkt des Geschehens häuslich aufgenommen. Er berichtete, dass er mit der Familie und seiner Nichte und deren Kindern sogar bei einem Campingurlaub war. 

Im Januar letzten Jahres bat er, ein Bad nehmen zu dürfen und setzte sich zuerst alleine in die Wanne. Dann sei der Junge gekommen, der fragte, ob er mit hineindürfe. Derweilen, so der Angeklagte, stand die Schwester in der Tür und beobachtete beziehungsweise filmte das Geschehen. Die Sequenz stellte sie unmittelbar danach bei einem Social-Media-Dienst ein. 

Nicht bezweifelt wurde in der Beweisaufnahme, dass der Junge den Kontakt gesucht hat. Der Angeklagte berichtete, dass die Initiative vom Jungen ausging. Der soll gesagt haben, er habe den "Onkel" lieb und habe mit dem Küssen begonnen. Den ermittelnden Beamten fiel auf, dass der Junge bei der Vernehmung auch zu ihnen Körperkontakt gesucht hat. Als "aufdringlich zutraulich" beschrieb der Kriminaler als Zeuge das Verhalten beider Kinder. Er war sich sicher, dass der Junge nach dem Geschehen nicht traumatisiert war. 

Der Staatsanwalt nahm in seinem Plädoyer diesen Geschehensablauf als zutreffend an, hielt aber die Angabe des Mannes, es habe nie eine sexuelle Absicht bestanden, für eine Schutzbehauptung. Darauf stützte auch Amtsrichterin Silke Schneider ihr Urteil. Man sehe auf den Bildern, dass der Mann auf die Avancen des Jungen eingegangen sei, wenn auch nur für Sekunden. Damit ist bereits der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfüllt. 

Gleichwohl verhängte sie die niedrigst mögliche Strafe, eben sechs Monate. Der Angeklagte muss als Bewährungsauflage 1000 Euro zugunsten der Awo zahlen. 

PAULINE LINDNER