Forchheim: Anlieger müssen für neue Laternen zahlen

23.1.2017, 08:00 Uhr
Symbolbild Straßenlaterne

© dpa Symbolbild Straßenlaterne

Frau Fasbender, warum müssen Anlieger dafür zahlen, wenn die Stadt Straßenlaternen auswechselt?

Heike Fasbender: Das Kommunalabgabengesetz Bayern (KAG) sagt, dass die Kommunen für die Verbesserung oder Erneuerung von Straßen und Wegen Beiträge erheben sollen. Darauf verzichten kann eine Kommune nur, wenn sie so reich ist, dass sie die Beiträge nicht benötigt, wie etwa München. Da Forchheim leider nicht so reich ist, muss es Beiträge erheben. Dafür haben wir eine Satzung und die nennt ausdrücklich die Beleuchtung als beitragsfähig.

Forchheim: Anlieger müssen für neue Laternen zahlen

© Foto: Huber

Wie viel kostet denn so ein Laternenaustausch und wie werden die Kosten umgelegt?

Heike Fasbender: Die Kosten für den Austausch einer kompletten Leuchte mit Mast liegen bei durchschnittlich 1900 Euro netto. Die Gesamtkosten werden nach Abzug des Gemeindeanteils auf sämtliche Grundstücksflächen des Straßenzuges aufgeteilt. Müssen in einer Straße mehr als 25 Prozent der Lampen ausgetauscht werden, darf die Gemeinde, wenn sie es für wirtschaftlich sinnvoll erachtet, dort auch gleich sämtliche Lampen austauschen. Die Kosten für die Anlieger setzen sich aus bestimmten Faktoren wie Grundstücksfläche und Geschosszahl zusammen. Auch die Art der Straße — Anlieger- oder Hauptverkehrsstraße — spielt eine Rolle.

 

Neue Leuchten brauchen weniger Strom. Wird die Ersparnis den Anliegern verrechnet?

Heike Fasbender: Der Verwaltungsgerichtshof München hat dazu 2015 entschieden: „Dass mit der Beleuchtungserneuerung gleichzeitig Energiekosten eingespart werden, ist ein positiver Nebeneffekt, aber beitragsrechtlich ohne Bedeutung.“ Das halte ich für richtig: Die Energiekosten werden ja nicht von den Anliegern getragen, sondern von allen Bürgern der Stadt. Somit kann die Ersparnis auch nicht den Anliegern gutgeschrieben werden.

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