Forchheim: Beziehung ging mit Faustschlag zu Ende

14.8.2019, 07:00 Uhr

Der Bamberger Stephan D. kam voriges Jahr zum Haus seiner Ex-Partnerin in Forchheim. Eigentlich hatte er seine Sachen abholen wollen, doch er traf sie mit ihrem neuen Freund und forderte: „Der Hurensohn soll rauskommen!“

Anschließend verließ er das Haus und kam zehn Minuten später zusammen mit Uwe K. und Uwe B. zurück. Die Situation eskalierte: Stephan D. umarmte seine Ex-Frau und wollte sie küssen. Weil sie sich wehrte, schubste D. sie gegen ein Geländer und anschließend auf den Boden, die Frau erlitt Prellungen und Schmerzen. Außerdem holte Stephan D. mit seiner Faust aus und schlug Carla F., die ebenfalls Zeugin des Streits war, ins Gesicht. Anschließend holte er ein Pfefferspray aus seiner Tasche und sprühte es Carla F., Melanie D. und deren neuen Freund ins Gesicht.

Im Amtsgericht wurden aus dem Vorfall vier Einzeltaten: Beleidigung, sexuelle Belästigung, vorsätzliche Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung durch das Pfefferspray. Melanie D. hatte aufgrund der psychischen Belastung durch die Situation den Antrag gestellt, nur in Abwesenheit ihres Ex-Mannes eine Aussage machen zu wollen. Zeuge Uwe B. hatte sich bereits am Morgen vor der Verhandlung bei Richterin Silke Schneider mit der Begründung abgemeldet, er hätte „vor allen Beteiligten Angst“, außerdem keinen Führerschein und noch dazu verschlafen.

Die Umstände veranlassten Richterin Silke Schneider dazu, eine Verständigung vorzuschlagen. Im Falle eines Geständnisses solle Stephan D. zu einer Geldstrafe von 150 bis 180 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt werden. D. akzeptierte das. „Ich bin einfach auf meinen Seelenfrieden aus“, sagte der Angeklagte in der Verhandlung.

Bereits in der Vergangenheit hatte es Probleme zwischen den beiden gegeben. Im September 2018 hatte er sie unsittlich berührt. Deswegen hatte ihn das Amtsgericht Bamberg wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Die Zahlung war in der aktuellen Verhandlung noch offen und konnte deshalb vereinheitlicht werden.

Es gehören zwei dazu

Staatsanwältin Lea Klautke hielt Stephan D. zugute, dass er mit seinem Geständnis den Zeugen die emotional belastende Aussage erspart hatte. Zudem sah sie ein, dass es sich um einen Beziehungsstreit gehandelt habe, bei dem immer zwei Menschen beteiligt seien. Nichtsdestotrotz wies D.s Eintrag ins Bundeszentralregister neben der Septembertat noch zwei weitere Taten wegen Beleidigung und Drohung auf. Klautke forderte 180 Tagessätze zu je 25 Euro. Außerdem solle er die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage tragen. Melanie D.s Anwältin kam zu dem gleichen Entschluss. Ihr war wichtig, den Vorfall nicht auf einen Beziehungsstreit zu relativieren: „Es war der Angeklagte, der die Taten begangen hat“.

D.s Anwalt sprach sich im Rahmen der Verständigung für die Verhängung von 150 Tagessätzen aus. Richterin Silke Schneider nahm den Mittelweg und verurteilte Stephan D. zu einer Geldstrafe von 4125 Euro, bestehend aus 165 Tagessätzen zu je 25 Euro. Das schon vorhandene Urteil zur sexuellen Belästigung wurde dabei mit eingerechnet.

Richterin Silke Schneider sah ein, dass es sich um einen Beziehungsstreit gehandelt hatte. „Da ist nun mal nicht einer allein Schuld.“ Stephan D. trägt die Kosten des Verfahrens und die von Melanie D.

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