Landgericht Bamberg

Forchheim: Drogenbande muss lange ins Gefängnis

16.6.2021, 10:13 Uhr
Am Landgericht Bamberg wurde die Bande verurteilt.

© Beke Maisch Am Landgericht Bamberg wurde die Bande verurteilt.

Das Urteil am Landgericht Bamberg ist gefallen. Die vier Mitglieder eines Motorradclubs aus dem Landkreis Forchheim bekamen für drei Beschaffungsfahrten im Sommer 2020 Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und zwei Monaten und sechs Jahren und zehn Monaten. Die Drogenhändler sind aber selbst süchtig und müssen zudem für eineinhalb Jahre in eine Entziehungsanstalt.

Der Kopf der Bande

Seit drei Jahrzehnten ist der Angeklagte drogensüchtig. Im Bezirksklinikum Am Europakanal in Erlangen kennt man ihn schon von einer früheren Therapie. Trotz der zweijährigen Behandlung und hernach einer geregelten Arbeit, Wohnung und mehrköpfiger Familie war der Mann wieder rückfällig geworden. „Man denkt, man könnte nach ein oder zwei Spuren Speed wieder aufhören“, so der Psychiatrische Sachverständige Dr. Thomas Wenske. In Wirklichkeit habe man aber gar nichts im Griff.

„Wenn er nicht der Chef eines Rocker-Clubs wäre, dann käme er wohl auch nicht mit den falschen Leuten in Berührung.“ Mit sechs Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe spiegelte sich die Rolle des Anführers auch im Strafmaß wider.

Sein Verteidiger Joachim Voigt aus Bamberg hatte nicht viel weniger gefordert. Dass es nicht noch schlimmer kam, dafür sorgten ein Geständnis, die schlechte Qualität des Stoffes sowie die letzte Beschaffungsfahrt, die von Anfang an polizeilich überwacht war. Das Kilogramm Amphetamin gelangte denn auch nicht in die Nasen der Konsumenten, sondern in die Asservatenkammer der Polizei.

Der Fahrer

Wie seine Komplizen muss auch der Kurier, nach einiger Zeit im Gefängnis, später für eineinhalb Jahre in eine Entziehungsanstalt. Dabei erklärte der Facharzt Dr. Wenske, wie es zur Kombination Speed und Marihuana kommt. Tagsüber nehme man das aufputschende Amphetamin. Da denke man dann, man könne alles schaffen. Abends aber brauche man etwas, um wieder herunterzukommen und schlafen zu können. Da kämen dann Cannabis-Produkte ins Spiel. Bei allen Angeklagten besteht die Gefahr, dass sie ohne eine Abkehr von Rauschmitteln infolge einer ausführlichen Behandlung nach der Zeit hinter Gittern wieder mit dem Konsum beginnen.

Dann machen sie sich wieder strafbar: Entweder durch die Beschaffung und den Besitz der Betäubungsmittel oder durch Überfälle, Diebstähle, Einbrüche oder Betrügereien, um an das nötige Geld für Drogen zu kommen. Mit den vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe war Rechtsanwalt Christian Barthelmes aus Bamberg unzufrieden. Immerhin war sein Mandant noch nie mit der Justiz in Konflikt geraten. „Er hatte das Drogenpaket noch nicht einmal in der Hand.“ Dafür aber ein Messer in der Ablage neben dem Lenkrad...

Der Drogen-Scout

Das günstigste Ende erwischte der jüngste Angeklagte. Er hatte bei den Ermittlungsbehörden ausgepackt und so auch seine Komplizen auf die Anklagebank gebracht. Auch andere Abnehmer eines parallel abgelaufenen Handels mit Marihuana und Haschisch hatte er genannt und damit „jede Menge Strafrabatt“ ausgehandelt.

Das ersparte ihm auch eine längere Untersuchungshaft, die seine Mitangeklagten seit Monaten kennenlernen durften. „Dabei hatten Sie als Mit-Initiator der Fahrten die Connections zu den Drogenlieferanten in Berlin“, so der Vorsitzende Richter Markus Reznik. Ohne ihn hätte die Drogenbande nichts zum Selberschnupfen oder Weiterverkaufen gehabt.

Dem Angeklagten aber kam zugute, dass er den Kontakt zum Milieu inzwischen abgebrochen und sich der Suchtberatung in Forchheim anvertraut hat. Für den Gutachter Dr. Wenske ist das Loskommen von Cannabis-Produkten oder Stimulantien wie Speed oder Crystal Meth denn auch eine Frage des Willens. „Wenn Sie fest entschlossen sind, dann nehmen Sie es nicht mehr.“

Das hätte eine Studie an schwangeren Frauen ergeben, die aufgehört hätten, um das noch nicht geborene Kind nicht zu schädigen. Denn anders als bei Heroin handelt es sich nicht um eine körperliche, sondern um eine psychische Abhängigkeit.

Der Beifahrer

Ein vergleichsweise hartes Urteil mit vier Jahren und vier Monaten ereilte den Angeklagten, der bei der letzten Beschaffungsfahrt auf dem Beifahrersitz Platz genommen hatte. Staatsanwältin Ursula Redler hatte, auch wegen der 14 Vorstrafen, sogar fünfeinhalb Jahre gefordert. „Das ließ mich angesichts des minimalen Tatbeitrages schon zusammenzucken“, so Rechtsanwalt Georg Wolfrum aus Bayreuth. In den Händen des Angeklagten befand sich der Rucksack mit dem Kilogramm Amphetamin. Zum Verhängnis wurden ihm zwei Messer, die er bei sich führte: „bewaffnetes Handeltreiben“. Außerdem darf er auf Grund mehrerer Bedrohungen mit Klingen, sowie diverser Körperverletzungen als gefährlich gelten.


Hier geht es zu allen aktuellen Polizeimeldungen.