Forchheim: Elternbeiräte bleiben länger im Amt

2.10.2019, 06:00 Uhr
Forchheim: Elternbeiräte bleiben länger im Amt

"Wir können mehr als Kaffee kochen": Diesen Slogan hat sich der Elternbeirat der Ebermannstädter Mittelschule auf die Fahnen geschrieben. Klar helfen die Eltern mit, wenn es um die Organisation und die Durchführung von Schulfesten geht. Klar, backen sie dann auch Kuchen oder kochen eben Kaffee. Doch das Engagement im Elternbeirat beinhaltet mehr, sagt Petra Göttlicher, Vorsitzende des Gremiums. "Es ist für uns eine Erziehungspartnerschaft mit der Schule."

Doch nun hat das bayerische Kultusministerium etwas festgelegt, das diese Partnerschaft zumindest vorübergehend etwas schwerer macht - und das nicht nur an der Ebermannstädter Mittelschule, sondern an allen Grund- und Mittelschulen in Bayern. Es handelt sich um einen neuen Passus in der bayerischen Schulordnung, der lautet: "Die Amtszeit des Elternbeirats (...) beträgt zwei Jahre." Will heißen, die Amtszeit wird von einem auf zwei Jahre verlängert. Ein Turnus, der auch an Gymnasien und Realschulen gilt. Klingt nach einer guten Idee, erschwert aber die Wahl.

Eltern von Schulkindern jeden Alters werden es wissen: Das Amt des Elternbeirates ist nicht gerade beliebt. An manchen Schulen ist es gar nicht so leicht, Mütter und Väter zu finden, die sich ehrenamtlich engagieren wollen. Eine Wahlperiode von zwei Jahren macht es da nicht einfacher, weiß auch Petra Göttlicher: "Es ist wie in anderen Bereichen auch, sich auf zwei Jahre festzulegen, fällt einem schwerer."

Nicht klar formuliert

Doch auch sonst findet sie die Idee nicht zu Ende gedacht. Nicht nur, dass es keine offizielle Mitteilung vom Kultusministerium gegeben habe - sie selbst habe nur durch einen Newsletter des Bayerischen Elternverbandes von den Neuerungen erfahren. Es sei auch nicht klar formuliert, was passiert, wenn Eltern nach einem Jahr aus dem Gremium ausscheiden, weil ihr Kind die Schule verlässt. In diesem Fall sollen Nachrücker zum Zuge kommen, heißt es in der Schulordnung. "Aber wie bestimmen wir die?", fragt sie sich - und mit ihr manch andere Elternvertreter an Grund- und Mittelschulen im Landkreis.

"Man wählt mehr Personen als im aktuellen Elternbeirat gebraucht werden und hat damit Kandidaten, die im darauffolgenden Jahr nachrücken", weiß Jan Jugl. Er ist Elternbeirat an der Grundschule in Igensdorf und stellvertretender Kreisbeauftragter für Forchheim im Bayerischen Elternverband. Dort hat man sich mit der neuen Regelung beschäftigt und eben diese Antwort darauf gefunden. Doch was ist, wenn der Elternbeirat sowieso schon in Unterzahl arbeitet, weil zu wenig mitmachen wollen?  Und macht diese Regelung bei Grundschulen überhaupt Sinn?  Denn durch den längeren Wahlturnus werde dort eine wichtige Gruppe von Eltern alle zwei Jahre ausgeschlossen: Die der Erstklässler. "Gerade sie bringen oft noch sehr viel Motivation mit, sich in der Schule zu engagieren", hat er die Erfahrung gemacht.

Im bayerischen Kultusministerium kann man die Aufregung nicht nachvollziehen. Die Änderungen seien im Rahmen der Verbandsanhörung nicht auf Kritik gestoßen, erklärt eine Sprecherin und weist auf das Ansinnen des Ministeriums hin: Das wollte einen "größeren Gleichklang zwischen den Schularten im Bereich der Elternvertretung" herstellen. Außerdem sollte erreicht werden, dass "die personelle Aufstellung des Elternbeirates" konstanter wird und sich dessen Mitglieder intensiver und nachhaltiger mit bestimmten Themen befassen können.

Eigenen Deal finden

"Naja", sagt Ulla Schuster, Rektorin der Grundschule Buckenhofen-Burk, "so ganz wird das in Grundschulen nicht funktionieren". Denn die besuchen die Kinder nun mal nur vier Jahre. "Wir haben also sowieso einen regelmäßigen Wechsel im Elternbeirat." Für diesen brauche man nun einen "Deal" - und der solle auch die künftigen Erstklasseltern nicht ausschließen, findet Ulla Schuster. "Wir werden auf jeden Fall nachfragen, ob jemand aus den ersten Klassen mitmachen möchte."

Auch wenn es "keine ganz glückliche Lösung" sei: "Wir werden es mit Fassung tragen", sagt sie. Machen kann sie und auch alle anderen sowieso nichts mehr: "Die Regelung ist bindend", heißt es im Kultusministerium.

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