Forchheim: Familienvater wegen Körperverletzung verurteilt

4.9.2020, 16:51 Uhr
Der Mann hat bereits zwei Einträge im Bundeszentralregister. Nun stand in er in Forchheim vor Gericht.

© nn Der Mann hat bereits zwei Einträge im Bundeszentralregister. Nun stand in er in Forchheim vor Gericht.

Amtsrichterin Silke Schneider verurteilte den Vater von drei Kindern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Sie setzte sie für zwei Jahre zur Bewährung aus. Die körperlichen Beeinträchtigungen waren zwar relativ gering, aber der Mann hat schon zwei einschlägige Einträge im Bundeszentralregister.

Sonderlich genau erinnerte sich der Angeklagte nicht an die Vorgänge oder hatte sie anders im Gedächtnis als die vier Zeugen. Das glaubte ihm die Richterin, denn er hatte fast zwei Promille. Auch wenn er sich "nicht besoffen" fühlte.

Als erstes versuchte er, eine fast zehn Jahre jüngere Frau anzubaggern. Als er den Arm um sie legen wollte, wehrte sie die Geste ab und redete nicht mehr mit ihm. Er machte seinem Unmut Luft, rief "Nazis", "Das ist mein Land" und "Ich bringe euch alle um".

Dabei holte er offenbar aus, um auf die Frau einzuschlagen, streifte sie aber nur an der Nase. "Er hat rumgemeckert und hat die Frau geschubst oder geschlagen", beschrieb es ein unbeteiligter Zeuge. Es war laut, denn ein rauchender Gast hörte es sogar nach außen.

Der Angeklagte verließ dann die Bar, um zu rauchen. Vor der Tür waren schon zwei Männer, die vorher mitgezecht hatten. Auch mit ihnen wollte sich der Angeklagte anlegen. "Seiner Körpersprache nach zu urteilen, wollte er schlägern", hatte der bereits erwähnte Zeuge den Eindruck.

Plötzlich packte der Angeklagte zuerst das Chrom-Oberteil eines großen Standaschenbechers, dann den Ständer und warf es in Richtung seiner vermeintlichen Kontrahenten.

Der Wurf ging daneben, wegen des alkoholisierten Zustands oder weil einer der Männer auswich. Daraus entwickelte sich eine Rangelei mit dem einen Raucher, weil der ihn zum Ruhegeben aufforderte. Dafür bekam der Mann einen Faustschlag ab. "Ich wollte sie trennen", sagte der Unbeteiligte aus, "aber da kam schon die Polizei".

Für Juristen teilt sich das Geschehen in eine Körperverletzung zum Nachteil der Frau, eine versuchte gefährliche Körperverletzung gegenüber den beiden Rauchern und nochmals eine Körperverletzung wegen des Fausthiebs.

Um die Bewährungsstrafe spürbar zu machen, verhängte die Richterin anstelle einer Geldbuße 80 gemeinnützige Arbeitsstunden. Sie berücksichtigte dabei besonders, dass der Mann nur ein geringes Einkommen hat, aber fünf Personen ernähren muss.

Doch der Angeklagte wollte wegen seiner Schichtarbeit lieber eine Geldauflage von 1500 Euro. Die darf er nun in Raten von jeweils 100 Euro abstottern. Kommt er jedoch mit den Raten in Verzug, droht ihm der Widerruf der Bewährung.