Forchheim: Mit abgebrochener Weinflasche auf Freund losgegangen

18.5.2020, 16:31 Uhr
Forchheim: Mit abgebrochener Weinflasche auf Freund losgegangen

© Huber

 

Die 21-jährige Bita F. war per Strafbefehl bereits zu einer Zahlung von 1000 Euro verurteilt worden, legte jedoch Einspruch ein. Deshalb wurde der Fall nun vor Jugendrichter Philipp Förtsch am Amtsgericht Forchheim aufgerollt.

In Notwehr gehandelt

F. gab den Sachverhalt zu, plädierte jedoch auf Notwehr. "Er wollte mich schlagen", meinte sie. Sie fügte allerdings an, dass im konkreten Moment ihrer Flaschenattacke keine direkte Gefahr von N. ausging, weshalb vor Gericht auch keine Notwehr ersichtlich wurde.

F. konnte sich nicht mehr an den Grund des Streits erinnern, N. sei häufig impulsiv gewesen. Beide haben zusammen ein elf Monate altes Kind. F. hat kein eigenes Einkommen und legte deshalb Einspruch ein. "Es war eine Drucksituation, aber es ist trotzdem verboten", sagte Richter Förtsch zur Flaschenaktion.

Gegen die Höhe der Strafe

Er empfahl Bita F., den Einspruch nur auf die Höhe der Geldstrafe, nicht auf die Verurteilung an sich zu erheben. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft verständigten sich Förtsch und F. auf eine Reduzierung der Geldstrafe. Statt 1000 Euro muss F. nun 450 Euro, ausgesetzt zu 90 Tagessätzen zu je fünf Euro, bezahlen. Der Staatsanwalt begründete diese Verringerung damit, dass F. keine Einträge im Bundeszentralregister aufweise, sie geständig gewesen sei und in einer psychischen Drucksituation gehandelt habe.

Nur minderschwerer Fall

Generell gehe man deshalb von einem minderschweren Fall aus. Bita F. stimmte dem Urteil und der Zahlung von 450 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro zu.

Aufgrund ihrer finanziellen Situation sah Richter Philipp Förtsch außerdem davon ab, der Beschuldigten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.