Forchheim: Tierärztin steht wegen Tierquälerei vor Gericht

22.5.2019, 10:00 Uhr

Als Bernhard Hauser im Oktober 2018 zu einer Pferdekoppel im Landkreis Forchheim gerufen wird, bietet sich dem Amtstierarzt ein Bild des Schreckens. Eines der einst stolzen Tiere ist schwer verletzt. An einem der Hinterbeine klafft vom Ballen bis zum Fesselkopf eine tiefe Wunde, die sich entzündet hatte. Wohl durch den zentimeterdicken Pferdekot, der das gesamte Gelände überzog. Daraus war, auf Grund fehlenden medizinischen Eingreifens, ein Eiterherd und eine handfeste Sepsis geworden. „So eine Blutvergiftung tut höllisch weh.“

Zudem war die tiefe Beugesehne gerissen, so dass der Vierbeiner hochgradig lahmte und nurmehr ein Dreibeiner war. Als der Veterinär zur Begutachtung schritt, bemerkte er auch, dass sich die Muskulatur an besagter Stelle bereits zurückgebildet hatte. Ein Zeichen, dass der Unfall nicht erst gestern geschehen war.

Besonders pikant ist: Die Pferdebesitzerin ist selbst Tierärztin, hielt es aber offensichtlich nicht für nötig, regelmäßig nach ihren Tieren zu sehen. Dafür hatte sie eine Bekannte aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt engagiert, während sie selbst in Österreich weilte. Die Angeklagte aus dem Landkreis Ansbach redete sich vor Strafrichterin Silke Schneider mit einem mündlichen Pachtvertrag heraus. Als sie nach längerer Suche in Bayern, Tschechien und Ungarn endlich die Unterkunft im Landkreis Forchheim gefunden habe, sei die Pacht so hoch gewesen, dass man sich verständigt hätte, dass der Verpächter sich nicht nur um Wasser und Heu kümmern sollte. Eine auch anderswo übliche Absprache.

Zudem habe er auch zugesagt, das Ausmisten zu übernehmen und „nach den Tieren zu schauen“. Ein eher ungewöhnliches Engagement. Doch nicht einmal für genügend Heu habe er gesorgt. So waren die insgesamt neun Zuchtpferde bereits zweimal des Hungers wegen ausgebrochen, um jenseits des Weidezaunes zu grasen. Das bestätigte ein Polizeioberkommissar, der mehrfach mit Kollegen die auf der Landstraße herumtrabenden Tiere wieder einfangen hatte müssen.

„Alles war in einem sehr schlechten Zustand.“ Die Staatsanwaltschaft Bamberg geht nach der Aussage der Bekannten der Angeklagten davon aus, dass die Tierärztin um die Verletzung wusste. Ihr sei auch geraten worden, die angeschlagene Stute aus der Koppel zu entfernen. Statt jedoch als Fachfrau persönlich nach dem Rechten zu sehen oder einen anderen Tierarzt zu beauftragen, sei die Angeklagte „aus Gleichgültigkeit gegenüber dem leiblichen Wohl“ des Tieres zum Urlaub an die Ostsee gefahren. Derweil habe das Tier „massive und über viele Tage andauernde Schmerzen“, sowie die gravierenden Bewegungseinschränkungen erdulden müssen.

Der Prozess wird im Juni fortgesetzt. Dann muss der Hauptbelastungszeuge aussagen, der zum Auftakt unentschuldigt gefehlt hatte: der Inhaber und Verpächter der Pferdekoppel. Nicht zuletzt von ihm hängt es ab, ob die Angeklagte wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilt wird.