Forchheims dreckiger Bahn-Tunnel: Stadt streitet mit DB

25.10.2019, 20:00 Uhr
Forchheims dreckiger Bahn-Tunnel: Stadt streitet mit DB

© Michael Endres

Wie unlängst aus der Bürgerversammlung berichtet, werden sich Stadt und Deutsche Bahn (DB) nicht einig darüber, wer für die Reinigung der Unterführung zuständig ist, die vor nicht einmal zwei Jahren feierlich eröffnet wurde.

Eine Bürgerin, die häufig Zug fährt, fragte nun selbst bei der DB nach, sparte dabei auch nicht mit deftigen Beschreibungen des unordentlichen Zustandes und erhielt von der Konzern-Tochter DB Station & Service aus Nürnberg folgende Auskunft: „Die von Ihnen angesprochene Unterführung sowie die Treppen zum Bahnhofsvorplatz unterliegen der Zuständigkeit der Stadt Forchheim. Die Reinigungsmängel in der Unterführung haben wir immer wieder an die Stadt weitergegeben und stehen mit dieser in Kontakt bezüglich einer besseren und nachhaltigen Performance.“

Sauber ist anders: Die Unterführung machte bereits in den Wochen nach ihrer Eröffnung einen etwas verwahrlosten Eindruck.

Sauber ist anders: Die Unterführung machte bereits in den Wochen nach ihrer Eröffnung einen etwas verwahrlosten Eindruck. © Michael Endres

Über diese Haltung ist die Stadt, wie Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) bestätigt, natürlich nicht erfreut. Forchheim reinigt zwar fünf- bis sechsmal wöchentlich die Unterführung, aber ohne dabei rechtlich anzuerkennen, dass die Stadt auch wirklich dazu verpflichtet wäre. Nur damit eben der Dreck weggemacht wird – so gut es eben bei dem schwierigen Belag geht.

Denn wischbar ist das grobe Material nicht. Reinigungsmaschinen können nicht in die Unterführung bugsieren werden, einen Wasseranschluss gibt es auch nicht.

Die Redaktion fragte bei der bayerischen DB-Pressestelle in München nochmal nach, wie es denn jetzt aus ihrer Sicht um die Besitzverhältnisse und die Reinigungspflicht steht. Die Auskunft: „Die Unterführung wurde im Zuge des Neubaus der Station als Eisenbahnkreuzungsmaßnahme erbaut. Nach dem zugrunde liegenden Vertrag ist die Stadt für die stadtteilverbindende Wegeanlage zuständig. Hierzu gab es bereits mehrere Gespräche zwischen dem für die Verkehrsstation zuständigen Bahnhofsmanagement und der Stadt Forchheim. Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass die Stadt ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommt.“

Die Bahn „geht davon aus“. Allerdings geht die Stadt von anderen Voraussetzungen aus. Ja, sagt OB Kirschstein, die Unterführung verbinde Ost und West in der Stadt (was mit der früheren Unterführung im Bereich der Bahnsteigzugänge nicht der Fall war). Aber: „Der überwiegende Teil der Menschen, die durch die Unterführung gehen, nutzt diese, um zu den Bahnsteigen zu kommen.“ Die Bahn profitiere als Unternehmen, das Fahrkarten verkauft und Transportleistungen anbietet, von dem Tunnel.

Nach Auffassung des OB mehr als die Stadt selbst. Und deswegen, so Kirschstein, sei die Verwaltung in Gesprächen mit der zuständigen DB-Firma. „Wir würden uns ja an den Kosten beteiligen“, so der OB. Die Frage sei eben nur, wer welchen Anteil zahlt.

"Wie in vergleichbaren Fällen"

Die DB sieht die Sache laut Pressestelle nach wie vor anders und beruft sich dabei auf das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Nach dessen Paragraphen haben Stadt und DB einen Vertrag geschlossen: „Die Deutsche Bahn vertritt den Standpunkt, dass wie in vergleichbaren Fällen bei einer durchgehenden Unterführung, die neben dem Bahnsteigzugang auch stadtteilverbindend und entsprechend gewidmet ist, die Kommune für die Reinigung zuständig ist.“

Doch Forchheims Stadtjurist Till Zimmer widerspricht: „Im Gesetz ist von einer Verkehrssicherungspflicht und einer Erhaltungslast die Rede.“ Eine „Reinigungspflicht“ könne er daraus nicht herauslesen: „Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht“, ergänzt Roland Eismann von der Bauverwaltung, „müssten wir erst dann reinigen, wenn die Unterführung so vermüllt ist, dass es gefährlich wäre, dort zu laufen“.

Eine schwierige juristische Frage also. Sie sieht nur dann auf den ersten Blick merkwürdig aus, wenn man Forchheim isoliert betrachtet. Doch im Streckennetz der DB liegen natürlich tausende solcher „stadtteilverbindender“ Unterführungen. Die DB hat daher kein Interesse daran, einen Präzedenzfall zu schaffen, der zu kostspieligen Konsequenzen in ganz Deutschland führen könnte. In Forchheim geht es um zwei Fälle: am Bahnhof und um die Bonhoeffer-Unterführung im Norden. Diese wird dann wieder richtig interessant, wenn dort der Bahnhalt Forchheim-Nord mit Bahnsteigzugang gebaut wird.

Den Gang vors Gericht strebt die Stadt nicht an, sagen OB und Rechtsrat. Aber als allerletztes Mittel halten sie sich diese Möglichkeit offen: „Ich bin das ja langsam gewöhnt, dass ich Rechtsgeschichte schreibe“, sagt Kirschstein süffisant. Dabei spielt er darauf an, dass Forchheim als erste bayerische Kommune die Höhe der vom Kreistag erhobenen Kreisumlage erfolgreich angefochten hat.

Noch hat die Stadt den umstrittenen Belag der Unterführung baurechtlich nicht abgenommen. Sollte die DB sich bei der Reinigungspflicht nicht bewegen, will Kirschstein die Abnahme verweigern: „Wenn wir die Unterführung reinigen sollen, dann wollen wir auch ein Mitspracherecht beim Belag.“ Zuguterletzt wirft der OB noch folgenden Gedankengang ein: „Jeder Bürger der Stadt zahlt anteilig die Straßenreinigung mit. Nur die Bahn will sich daran nicht beteiligen.“ Das ist in seinen Augen „schräg“.

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