Fünf Monate Haft für Einbruch in das Sportheim in Gasseldorf

4.5.2019, 09:41 Uhr

Am Abend des 18. September war der Angeklagte mit seinem Kumpel unterwegs. Er hatte zu diesem Zeitpunkt schon eineinhalb Flaschen Wein und ein paar Bier intus. Auf der Suche nach weiterem Alkohol kam ihm die Idee, mal beim Sportheim in Gasseldorf vorbeizuschauen.

Über die Hühnerleiter

Mittels einer „Hühnerleiter“ schaute der Angeklagte erst durch das Fenster im Duschraum, bevor er es dann mit einem Pflasterstein einwarf und sich dadurch Zutritt verschaffte. Später bei der Vernehmung zeigte sich der Angeklagte geständig und gab darüber hinaus zu, dort sieben Bier geklaut zu haben, dies war vorher noch gar nicht aufgefallen. Der Schaden belief sich auf rund 223 Euro.

Der als Zeuge dazu geladene Polizeibeamte bestätigte die Aussage des Angeklagten weitestgehend. Nachdem die Polizisten Hinweise auf den Beschuldigten erhalten hatten, statteten sie ihm einen Besuch zu Hause ab. Dort nahmen die Beamten ein Paar Turnschuhe mit.
Vorher hatte man nämlich bei der Spurensuche Fußabdrücke sicherstellen können, die letztendlich, zusammen mit Fingerabdrücken auf dem Pflasterstein, den Angeklagten überführten.
Richterin Silke Schneider erklärte, der Angeklagte habe mittlerweile fünf Einträge im Vorstrafenregister, darunter: unerlaubter Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, Diebstahl und Sachbeschädigung.

Derzeit in Haft

Aktuell sitzt der Mann eine Haftstrafe ab, weil er gegen die vorherige Bewährungsauflage verstoßen habe. „Wir warten hier jetzt schon über zwei Jahre ab, aber irgendwie wird das einfach nichts mit Ihnen“, so Schneider. Der Beschuldigte war in der Vergangenheit schon drei Mal auf Entzug mit anschließender Therapie und hatte diese immer wieder eigenmächtig abgebrochen.

Verteidiger Helmut Streit erklärte, dass der Sachschaden von rund 223 Euro von den Eltern des Beschuldigten beglichen wurde und er ein vollständiges Geständnis abgelegt habe. Außerdem sei sonst kein weiterer Schaden entstanden, der Angeklagte sei geständig und bereit, sich seiner Alkohol- und Drogensucht zu stellen und eine Therapie zu machen.

Aber Staatsanwältin Janina Pöller äußerte diesbezüglich Bedenken: „Sie sind nicht einsichtig und es ist Ihnen alles egal.“ Sie glaube nicht mehr daran, dass er sich noch einmal ändern werde. 
Zu Gunsten legte sie dem Beschuldigten aus, dass er geständig war, auch wenn die zugegebenen sieben Bier „das Kraut jetzt auch nicht mehr fett machen“ würden, und den bereits geleisteten Schadensausgleich der Eltern. Sie beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung und die Zahlung der Verfahrenskosten.

Reue gezeigt

Verteidiger Streit wies noch einmal auf die Alkoholerkrankung seines Mandanten hin, auf sein Geständnis und die damit verbundene Hoffnung, dass die Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden könnte. Stattdessen solle die erfolgreiche Alkoholentzugstherapie zur Bewährungsauflage gemacht werden. Der Beschuldigte zeigte Reue und versprach eine Therapie zu machen, schon alleine wegen seiner dreijährigen Tochter, die bei seiner Exfrau lebe.

Richterin Silke Schneider verurteilte den Angeklagten dennoch zu fünf Monaten Haft ohne Bewährung und er trägt die Kosten des Verfahrens.
Sie rät ihm, nicht in Berufung zu gehen und die Haftstrafe gleich im Anschluss anzutreten, da auch beim Landgericht mit keinem anderen Urteil zu rechnen sei. „Dann haben Sie es hinter sich“, so Richterin Silke Schneider.