Bauvorhaben

Für ein Haus weichen in Wichsenstein zwei Waldstücke

24.7.2021, 17:18 Uhr
Familien wollen auf dem Land rund um Gößweinstein zu Hause sein. Nicht immer lassen sich Bauvorhaben einfach realisieren.

© Schreyer/www.imago-images.de Familien wollen auf dem Land rund um Gößweinstein zu Hause sein. Nicht immer lassen sich Bauvorhaben einfach realisieren.

Der Neubau soll auf dem Grundstück mit der Flurnummer 49/2 der Gemarkung Wichsenstein entstehen. Dieses Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wald- und Erholungsfläche ausgewiesen und tatsächlich auch zur Hälfte bewaldet.

Um sein Grundstück bebauen zu können, hatte der Grundstückseigentümer nun einen Antrag zur Rodung auf seinem eigenen Grundstück und dem des Nachbarn gestellt, damit die Baumfallgrenze eingehalten werden kann. Auf einer Fläche von 600 Quadratmetern auf seinem eigenen insgesamt 1448 Quadratmeter großen Grundstück und auf einer Fläche von zirka 200 Quadratmetern auf dem 12.649 Quadratmeter großem Waldgrundstück des Nachbarn müssen die Bäume gefällt werden, damit der Hausbau möglich wird. Die Räte erteilten sowohl für die beiden Rodungsanträge als auch für die Bauvoranfrage für das Wohnhaus das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Rodungsanträge vom Landratsamt auch genehmigt werden.

Gößweinstein will Baulücken in Kleingesee verhindern

Abgelehnt hingegen wurde eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 259 der Gemarkung Kleingesee, weil für dieses Grundstück die städtebauliche Anbindung fehle und zur bestehenden Bebauung in Kleingesee eine Baulücke von bis zu zwei Bauplätzen entstehen würde. Außerdem scheiterte eine geplante Widmung zur Ortsstraße des zu diesem Grundstück führenden Feld- und Waldwegs in der Vergangenheit an der Zustimmung vieler Anlieger. Der Rat schlug dem Bauwerber vor, sein Haus alternativ in der Nähe der bestehenden Wohnbebauung zu errichten. Einem Bauwerber in Gößweinstein wurde der Anbau eines Wintergartens an sein bestehendes Zweifamilienwohnhaus und ein Carportneubau mit den beantragten Befreiungen der Festsetzungen des Bebauungsplans „Stempferhof-Büchenstock-Steinacker“ genehmigt.

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