Für schöneren Ortskern: Satzung gibt Eggolsheim klare Regeln vor

24.1.2020, 08:42 Uhr
Für schöneren Ortskern: Satzung gibt Eggolsheim klare Regeln vor

© Foto: Roland Huber

Die Marktgemeinde wendet seit dem Jahr 1998 eine Gestaltungssatzung an. Wenn es jetzt aber um die Weiterentwicklung des historischen Ortskerns von Eggolsheim geht, ist eine an den Denkmalschutz angepasste Gestaltungssatzung Voraussetzung, um Fördermittel aus dem Topf der Städtebauförderung für Privateigentümer und gemeindliche Projekte zu erhalten.

Das machte Werner Heckelsmüller vom Altdorfer Ingenieurbüro MSH den Markträten klar. Schon mit der Zustimmung des Rats für das Städtebauliche Entwicklungskonzept (Isek) war das Ziel angesprochen worden, privaten Eigentümern finanzielle Anreize für die Sicherung und Verbesserung der Wohnqualität zu schaffen. Deutlich machte der Stadtplaner aber auch, dass die Regeln in einer Art Gestaltungsfibel festgehalten werden müssen. Das schlägt mit 30 000 Euro zu Buche, wobei es hierfür eine Förderung von 60 Prozent gibt.

Strenge Regeln zu Änderungen an Fassaden

Die Regeln bei der Gestaltung des Ortskerns sind streng. Änderungen an Fassaden sind per Bauantrag meldepflichtig. Gefordert sind vom Denkmalamt Holzfenster und einheitliche Dachgauben. Logien sind nicht möglich, nur Biberschwanzdächer (für neuere Gebäude auch Muldenformziegel) sind zugelassen. Flachdächer, Fertiggaragen und Steingärten sind ausgeschlossen.

Für Maßnahmen, die das Ortsbild verbessern, steht ein sogenanntes Programm A mit 25 Prozent, maximal 20 000 Euro, Zuschuss zur Verfügung. Programm B kommt für Revitalisierungen/Wohnertüchtigung/
Haustechnik in Frage. Die Förderung beträgt hierbei 30 Prozent, ist aber gleichzeitig bei 60 000 Euro gedeckelt. Für Nebengebäude oder bisher ungenutzten Wohnraum in Scheunen beträgt die Förderung 50 Prozent – maximal 10 000 Euro – der anrechenbaren Kosten.

Ort bezuschusst Privatvorhaben

Am Beispiel der Sanierung einer alten Scheune mit Kosten von 190 000 Euro zeigte der Planer auf, dass sich die Gesamtförderung auf 61 000 Euro belaufen würde – die Gemeinde 37 000 Euro tragen müsste. Mit Fachberatung und wenig Aufwand des Bauherrn sei eine ansehnliche Fördersumme zu erreichen.

Zur Frage von Irmgard Heckmann (FW) zur Summe der freiwilligen Leistung von Seiten der Gemeinde sagte Bürgermeister Claus Schwarzmann (BB): "Es wird in der Laufzeit von 15 Jahren jährlich zu diskutieren sein, welcher Betrag im Haushalt einzustellen ist. Wer dann zuerst beantragt, mahlt zuerst."

Bedenken um die "zwingenden" Maßnahmen und dass danach jedes Haus gleich aussieht, äußerte CSU-Rat Hans-Jürgen Dittmann. Am Beispiel der Altstadt von Vehburg in der Operpfalz zeigte Heckelsmüller auf, dass schon die unterschiedliche Farbgestaltung dem "Konformismus" entgegenwirke.

Die Räte Dittmann, Dorothea Göller (CSU) und Rudolf Fischer (BBG) trugen den 16:3 Grundsatzbeschluss zur Einführung der speziellen Gestaltungssatzung für den Ortskern nicht mit.

Neue Belagflächen

Schon im April 2019 hatte der Marktgemeinderat die Planungsleistungen für die Platzgestaltungen am Gemeindezentrum beauftragt, erinnerte Claus Schwarzmann. Vom Nürnberger Büro Adler und Olesch liegen inzwischen die Details zu den optimierten Stellflächen, dem durchgängigen Gehweg entlang der Hauptstraße, westlich zu versetzender Ampelanlage und dem Erhalt der Fußgängerführung in Richtung Schule vor.

Zur Ausstattung zählt im neu geschaffenen Aufenthaltsbereich an der Hauptstraße eine lange Bank. Durch neue Belagflächen wird der Platz am Gemeindezentrum zum zentralen Veranstaltungsort. Am Oster- und Adventsmarkt können Zelte bis zu einer Größe acht mal 15 Meter aufgestellt werden.

Die Kostenberechnung veranschlagt 206 000 Euro, die Baunebenkosten betragen 43 000 Euro. Mit dem 18:1 Beschluss (Uwe Rziha, FW dagegen) ist die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme mit der Bezirksregierung – Sachgebiet Städtebauförderung – abzustimmen.

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