Gefahr für das Grundwasser? Besitzer des Gräfenberger Steinbruchs wollen aufklären

17.9.2020, 17:39 Uhr
Gefahr für das Grundwasser? Besitzer des Gräfenberger Steinbruchs wollen aufklären

Künftig darf im Steinbruch Bärnreuther-Deuerlein auch höher "belastetes" Material abgeladen werden und bis zu 30 Prozent Bauschutt und Gleisschotter (wir berichteten). Dieser Antrag des Steinbruchbesitzers verunsicherte einige Gräfenberger Bürger, die eine Gefahr für das Grundwasser fürchten.

Auch wenn eine Sorptionsschicht vorgesehen ist – kann sie den Erschütterungen durch die Sprengungen in dem aktiven Steinbruch standhalten? Wird durch die neue Erlaubnis aus dem Steinbruch dann eine Mülldeponie? Antworten auf diese Fragen wollten Gräfenberger erhalten, wie das Treffen zur Gründung einer Bürgerinitiative deutlich machte.

Nun meldete sich die Geschäftsleitung des Steinbruchs zu Wort und versucht, die Fragen der Bürger in einem mehrseitigen Flyer zu beantworten. "Wir haben versucht, das Amtsdeutsch zu übersetzen", sagt Frank Eichler, Betriebsleiter des Gräfenberger Standorts.

Für Land- und Forstwirtschaft nutzbar machen

Statt Grundwasserverschmutzung und Umweltbelastung soll das Gegenteil passieren: "Es findet eine Entlastung statt und minimiert die Transportwege des geogenen belasteten Materials", so Christian Hepler, Diplom-Geologe der Firma Bärnreuther–Deuerlein. Die Sorptionsschicht besteht aus steinbrucheigenem Material mit einer definierten Wasserdurchlässigkeit und Austauschkapazität. Eine Folie darunter gibt es nicht. "Eine Folie gibt es nur in einer Deponie, die nach unten abgedichtet ist", so Hepler. Die Sorge, dass die Sorptionsschicht bei Erschütterung Schaden nehmen könnte, sei unbegründet, da es sich um eine geodynamische Schicht handele – unempfindlich gegenüber Verformungen.

Auch die maximal 30 Prozent Bauschutt seien kein Wunsch des Steinbruchbesitzers, sondern im Verfüllleitfaden so vorgesehen. Das könne die Firma nicht einfach streichen und gegen Vorschriften des Ministeriums handeln. Der Verfüllleitfaden sei ein Erfolgsmodell in Bayern seit fast 20 Jahren, zum Schutz des Grundwassers. Zunächst verdeutlicht die Geschäftsleitung in dem Schreiben, das alle Haushalte erhielten, dass die Wiederverfüllung von Steinbrüchen in erster Linie dem Boden-und Grundwasserschutz mit Wiedernutzbarmachung für Land-und Forstwirtschaft diene.

"Materialien werden streng überwacht"

Im Gräfenberger Steinbruch dient die Wiederverfüllung auch der Rekultivierung und Renaturierung. "Das bedeutet, dass die durch Rohstoffgewinnung abgebauten Flächen wieder aufgefüllt werden müssen, um das Grundwasser vor künftigen Schadstoffeinträgen zu bewahren." Dazu werden geeignete mineralische Materialien verwendet. Diese sind behördlich vorgegeben und werden streng überwacht", erklärt Frank Eichler.

Eine Deponie unterscheide sich ganz deutlich davon, in technischer und rechtlicher Hinsicht. "Die Ablagerung von Abfällen auf Deponien erfolgt als letzte abfallwirtschaftliche Option, wenn die Abfälle nicht mehr verwertet, sondern nur noch beseitigt werden können, meist wegen ihrer Schadstoffbelastung", so Hepler. Der Verfüllleitfaden ist eine Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und beschreibt, welches Material geeignet ist. Die chemischen Eigenschaften des Verfüllmaterials sind der vorhandenen Geologie angepasst und in die Kategorien Z 0 bis Z 2 eingeteilt. Bärnreuther-Deuerlein beantragte, einen Teil des Steinbruchs mit Z 1.2 Material verfüllen zu dürfen. Die anderen Teile werden weiterhin mit Z 0 befüllt.

"Begriffe haben unangenehmen Klang, sind aber klar definiert"

Eine Tabelle im Flyer stellt dar: Die in Wohngebieten zulässigen Werte (beispielsweise an Arsen, Blei oder Cadmium) sind nahezu alle höher als die des Verfüllmaterials Z 1.2. Auch sieht der Verfüllleitfaden die maximalen 30 Prozent Bauschutt vor, die verfüllt werden dürfen. "Solche Begriffe haben zwar einen unangenehmen Klang, sind aber klar definiert", sagt Hepler. Es müsse sich bei Bauschutt um rein mineralischen vorsortierten Bauschutt handeln, beispielsweise aus einem Gebäude.

"Es darf nur sortenreiner Bauschutt wie Ziegel, Beton und Keramik sein, was bereits von schadstoffhaltigen Fremdstoffen wie Holz, Dachpappe, Putz, Mineralwolle befreit wurde und ebenfalls Z 1.2 sein muss", so Hepler. "Jeder Bodenaushub, der mehr als zehn Prozent Bauschutt wie beispielsweise Reste von Tonrohren enthält, gilt bereits als Bauschutt in Bayern", sagt Eichler. Strenge Vorgaben gibt es auch für den möglichen Gleisschotteranteil. Hier ist nur Z 1.1 erlaubt, wobei die Herkunft streng geprüft wird, auch nach Pflanzenschutzmitteln werde geprüft.

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