Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Forchheim

31.1.2021, 17:49 Uhr
Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Forchheim

© Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten "Verbringungsverbote", also Einfuhrverbote. Vom Sperrbezirk sind die Orte Sachsendorf, Sachsendorf-Straßhüll und Hühnerloh des Marktes Gößweinstein betroffen.

Das Beobachtungsgebiet umfasst folgende Ortsteile von Gößweinstein: Altenthal, Behringersmühle, Bösenbirkig, Etzdorf, Geiselhöhe, Allersdorf, Hungenberg, Liebenau, Moritz, Moschendorf, Stadelhofen, Ühleinshof, Morschreuth, Wichsenstein, Heidekreuz, Hartenreuth, Leutzdorf, Wölm, Sachsenmühle, Leimersberg, Türkelstein, Schweigelberg, Stempfermühle, Kleingesee, Gößweinstein, Unterailsfeld, Kohlstein, Prügeldorf.

Im Markt Egloffstein sind Bieberbach und Rothenhof, in Ebermannstadt Burggaillenreuth und Windischgaillenreuth betroffen. In der Gemeinde Obertrubach sind es Bärnfels, Geschwand, Galgenberg, Hundsdorf, Linden, Herzogwind, Obertrubach und Neudorf, in der Gemeinde Wiesenttal Engelhardsberg und Schottersmühle.

Wildvögel erkrankt

Wegen des Ausbruchs und vermehrter Funde von erkrankten Wildvögeln in Bayern, hat das Landratsamt Forchheim für das gesamte Landkreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel, sowie erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet.

Zum Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Das Landratsamt Forchheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden müssen.

Die Biosicherheitsmaßnahmen sollen vor allem sicherstellen, dass keine Erreger von außen in den Stall eingetragen werden. Das Betreten des Stalls darf daher nur mit sauberer betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung erfolgen. Insbesondere müssen die Schuhe direkt vor Betreten des Stalls gewechselt oder desinfiziert werden.

INFOAlle Regelungen wie die angeordneten Schutzmaßnahmen und eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung des Landkreises Forchheim auf der Homepage des Landratsamtes nachzulesen: www.lra-fo.de

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