Jährlich vier Millionen Liter Wasser

Gemeinde legt Baumschule in Hetzles Wasserleitung still: Klage vor Gericht

30.11.2021, 05:38 Uhr
Die Gemeinde Hetzles hat einer Baumschule die Wasserleitung stillgelegt. Das will sich der Baumschulenbesitzer nicht gefallen lassen. 

© Erich Kraus Die Gemeinde Hetzles hat einer Baumschule die Wasserleitung stillgelegt. Das will sich der Baumschulenbesitzer nicht gefallen lassen. 

Diese soll angeblich niemals offiziell von der Kommune genehmigt worden sein. Die Wiederherstellung der Leitung forderte der Baumschulenbesitzer darauf hin von seinem gemeindlichen Wasserversorger, der dem aber nicht nachkam. Deshalb legte der Kleinunternehmer am Mittwoch vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht Klage ein. Nach einer ausführlichen Verhandlung in Sachen Für und Wider gegen die Maßnahme wies Richterin Angelika Janßen die Klage des Unternehmers jedoch ab.

Jährlich vier Millionen Liter Wasser

Hintergrund: Der „Pflanzenfabrikant“ hatte im Jahr 2016 einige kleine Grundstücke in dem Gemeindegebiet gepachtet, das bis etwa Anfang der 70er-Jahre noch als Freizeitanlage mit Garten- und Häuschenparzellen genutzt wurde. Zum Zeitpunkt der Pacht besaß die Fläche des Klägers schon die Trinkwasserleitung mit Wasseruhr. Laut Auskunft der Gemeinde wurden von 2016 bis 2018 vom Kläger bis zu 4.000 Kubikmeter Trinkwasser jährlich ausschließlich für die Bewässerung seiner Pflanzen verbraucht und auch bezahlt. Im letzten sehr trockenen Jahr wurden im gesamten Gemeindebereich allgemein für jeden Verbraucher Bewässerungseinschränkungen für Gärten verhängt.

Nach dieser Zeit, im Jahr 2019, versuchte der Kläger seine Leitung erneut zu aktivieren, jedoch ohne Erfolg. Es floss kein Tropfen mehr. Einsprüche gegen die Absperrung bei der Gemeinde blieben ebenfalls ohne Erfolg. Seither muss der Baumschulenbesitzer den Wasserbedarf seiner Züchtungen auf anderen Wegen befriedigen. „Wir fahren unser Wasser nun mit Tankwagen hin“, sagte er in der Verhandlung.

Sorge vor einer Verkeimung des allgemeinen Trinkwassers?

Der Kläger beteuerte, dass er bei der Schließung des Pachtvertrages aufgrund der vorhandenen Anschlüsse davon ausgehen konnte, dass die Wasserversorgung offiziell und von Dauer sei. Schließlich habe er auch regelmäßig die Verbrauchsrechnung bezahlt. In seiner Baumschule würden neue Pflanzen gezüchtet und getestet, die sich den zukünftigen, klimatisch veränderten trockenen Bedingungen anpassen können. Diese würden schon heute mit weniger Wasser auskommen.

Die Sorgen und Gründe der Gemeinde zur Leitungskappung erklärte der Rechtsanwalt der Gemeinde Karl-Friedrich Hacker: Von wem und warum die nun abgesperrte Trinkwasserleitung einst gelegt wurde, sei nicht mehr festzustellen. In der Vergangenheit sei festgestellt worden, dass derartige Leitungen zur Verkeimung des allgemeinen Trinkwasser führen könnten, da diese nicht ständig genutzt und gespült würden.

Auch wenn der Kläger, wie angekündigt, die Reinigung auf eigene Kosten vornehmen wolle, reiche dies möglicherweise nicht aus. Zudem habe sich in den letzten Jahren gezeigt, dass durch die natürliche Wasserquelle der Gemeinde nicht soviel Trinkwasser gefördert werden kann, um den überhöhten Bedarf vor allem in der Trockenheit zu decken.

Man wisse auch, dass der Kläger nicht unbedingt auf gereinigtes Trinkwasser angewiesen sei. Der Anwalt: "Wir haben durchaus Verständnis für das Problem des Klägers. Die Gemeinde müsse jedoch ihr Augenmerk auf den Normalverbraucher und die Folgen lenken."

Noch vor dem Urteil erklärte der Kläger gegenüber der Gegenpartei der Gemeinde, dass er Schadensersatz fordern werde. Die Urteilsbegründung erhalten die Verfahrensbeteiligten ausführlich in schriftlich Form.

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