Gewaltexzess beim Altstadtfest Ebermannstadt: Verhandlung beginnt

3.7.2020, 15:07 Uhr

Allerdings ist die Öffentlichkeit auf Antrag des Pflichtverteidigers Gerald Haulitschek aus Forchheim zu Beginn des Prozesses ausgeschlossen worden. Eine der vier Angeklagten war zum Tatzeitpunkt nämlich erst 15 Jahre jung.

Wie der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt erklärte, diene die Verhandlung hinter verschlossenen Türen dem Schutz der Jugendlichen vor Bloßstellung und Stigmatisierung. Außerdem gelte es, die sich bereits abzeichnenden Therapieerfolge des Mädchens in einer Jugendhilfe-Einrichtung nicht zu gefährden.

Der Vorfall hatte sich kurz nach Mitternacht am Festsamstag ereignet: Zwischen Basteibräugasse und Markgrafenweg sollen die drei männlichen Angeklagten mit einem 22-jährigen Mann in Streit geraten sein. Reichlich Alkohol scheint die Zungen gelöst zu haben. Zuerst flogen nur Worte hin und her. Dann wurde es brenzlig. Im Eifer des Gefechtes hatte das spätere Opfer nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einem der Angeklagten dessen Baseball-Cap vom Kopf gewischt. Der soll sich mit einem Faustschlag ins Gesicht und einem in den Bauch revanchiert haben.

Dann kam wohl sein Bruder hinzu und nahm bei seinem Fausthieb Anlauf. Er traf sein Opfer im Gesicht, wodurch dieses in eine Hecke stürzte. Dann kam der dritte Angeklagte hinzu. Es entspann sich eine Rangelei, in deren Verlauf sich das Opfer weitere Faustschläge einfing. Als das Opfer den Angreifer festgehalten und um Hilfe gerufen habe, seien die beiden Brüder (21 und 18 Jahre) mit Fußtritten gegen den Kopf auf ihn losgegangen, so Staatsanwalt Alexander Baum. Am Ende sollen alle vier Angeklagten den am Boden liegenden Mann malträtiert haben. Den finalen Tritt setzte dann das Mädchen, wodurch das Opfer bewusstlos wurde. Einer der Angeklagten (21 Jahre) spuckte dem wehrlosen Opfer noch ins Gesicht.

Dann flüchtete das Quartett, wurde aber kurz darauf von der Polizei festgenommen. Seither sitzen die männlichen Angeklagten in U-Haft. Sie wurden in Fußfesseln vorgeführt. Zum Auftakt traten die drei männlichen Angeklagten nach Auskunft Christian Pfabs uneinheitlich auf. Einer habe geschwiegen, der Zweite teilweise die Vorwürfe eingeräumt, der Dritte gar alles gestanden, so der Sprecher des Landgerichtes. Das Mädchen habe die Vorwürfe, insbesondere den Fußtritt gegen den Kopf, zugegeben und Angaben zu den Mittätern gemacht.

Am ersten Verhandlungstag traten noch sechs Zeugen auf. Zum einen ein Ersthelfer und ein Polizist, dann das Opfer der Attacke und seine Freundin sowie der Arzt, der den Schwerverletzten im Klinikum Bayreuth behandelt hatte, denn man hatte das Opfer mit Verdacht auf Querschnittslähmung per Rettungshubschrauber abtransportiert – hinterher stellten sich diese Verletzungen aber nicht als bleibende Schäden heraus. Doch neben den starken, noch monatelang anhaltenden Schmerzen, den Blutergüssen an Kopf und Oberkörper, trug er eine posttraumatische Belastungsstörung mit Alpträumen und Panikattacken davon.

Zudem kamen ein Rechtsmediziner und ein DNA-Gutachter zu Wort. Dabei ging es um die Verletzungen und, ob sie durch Schläge oder Tritte zustanden gekommen sein können. Und es ging darum, ob sich an den Turnschuhen der Angeklagten Spuren des Opfers finden ließen – seien es Blutreste oder Hautschuppen, die einen Kontakt erweisen.

Bis Ende Juli sind vier Prozesstage angesetzt, auch dann wieder ohne Zuschauer. Einer davon findet kurioserweise an einem Samstagvormittag statt. Dann wird der psychiatrische Sachverständige Hans-Peter Volz vom Bezirksklinikum Schloss Werneck erklären, ob die Angeklagten in jener Nacht gewusst haben, was sie taten und, ob sie ins Gefängnis oder wegen Drogen- oder Alkoholproblemen in eine Entziehungsanstalt müssen. Außerdem nehmen noch zwei Mitarbeiterinnen vom Jugendamt des Landkreises Forchheim dazu Stellung, ob eine eher erzieherisch gedachte Jugendstrafe oder eine vergeltende Erwachsenenstrafe verhängt werden sollte.