"Grenzenlose Dummheit": Durch die Fränkische geböllert

4.7.2018, 09:00 Uhr

Gleich mehrere Packungen voller "Dum Bum"-Knallkörper hatten fünf junge Leute Mitte Dezember 2017 zur Hand. Gekauft wurde es auf dem Vietnamesen-Markt im benachbarten Tschechien. Schon im Süden Forchheims begann der lautstarke "Spaß" in unmittelbarer Nähe eines Schnellrestaurants. Da es Nacht war, wurden keine anderen Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen. Darauf hätten sie besonders geachtet, so die einhellige Aussage aller Beteiligten.

Dann kurvte das Quintett, dessen Mitglieder allesamt zwischen 16 und 22 Jahren alt sind, durch die Gegend. Es krachte entlang der B 470 und bei Heiligenstadt. Auch der Angeklagte, zuvor wegen zweier kleinerer Verkehrsdelikte aufgefallen, zündete mindestens einen Böller vom Beifahrersitz aus.

Briefkasten flog in die Luft

In Ebermannstadt jagte eine 16-jährige Schülerin aus Heroldsbach einen Briefkasten in die Luft. Und zwar wortwörtlich, weil das gute Stück meterweit weggeschleudert wurde. Dafür wird sie bald selbst vor Richterin Schneider sitzen. Ein Zeuge, angelockt vom Krach, denn solch illegale Sprengsätze können durchaus mit mehr als 120 Dezibel explodieren, konnte das Autokennzeichen erkennen, obwohl das Fahrzeug ohne Licht davongerast war. Das bestätigte der ermittelnde Polizeibeamte aus Ebermannstadt.

Während sein Verteidiger Rechtsanwalt Karl-Heinz Wagner (Hirschaid) wegen widersprüchlicher Aussagen, fehlender Beweismittel und den Unschuldsbeteuerungen seines Klienten "nicht überzeugt" war und im Zweifel für den Angeklagten einen Freispruch forderte, war für Amtsrichterin Silke Schneider die Sache klar.

"Ich glaube Ihnen nicht.": Enorme Sprengwirkung

"Als Angeklagter dürfen Sie mir erzählen, was Sie wollen. Aber ich glaube Ihnen nicht." So folgte sie dem Antrag des Staatsanwaltes André Libischer, der auf 40 Tagessätze à 25 Euro Geldstrafe plädiert hatte. "So eine Aktion ist saugefährlich." Man wisse bei solchen nicht geprüften Böllern nie, welche enorme Sprengwirkung dahinter stecke. Da sich alle Beweismittel buchstäblich in Luft aufgelöst hatten, konnte die exakte Zusammensetzung der Kracher nicht mehr rekonstruiert werden.

Hart ins Gericht ging Richterin Schneider auch mit zwei Zeugen, die bei Prozessbeginn vor zwei Wochen sie angelogen hätten. Das sei doch an Dummheit nicht zu überbieten und werde wegen uneidlicher Falschaussage noch weitere Verfahren nach sich ziehen, so die Juristin streng.

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