Hetzles: Leuchten sollen für einen romantischen Effekt sorgen

28.2.2019, 13:47 Uhr
Hetzles: Leuchten sollen für einen romantischen Effekt sorgen

© Karl Heinz Wirth

Derzeit wären noch Natriumhochdrucklampen bevorzugter Standard in der Straßenbeleuchtung, erklärte Bürgermeister Franz Schmidtlein. In Sachen Preis, Wartungsaufwand, Lichtausbeute und Umweltverträglichkeit lägen sie meist vorne. Doch die höhere Effizienz relativiere sich durch Streuverluste. Denn Natriumhochdrucklampen leuchteten in alle Richtungen. LED-Lampen hätten den Vorteil, gerichtet zu strahlen.

Für die Vierkantleuchten im Kirchenumfeld sowie für die Glockenleuchten im Baugebiet "Im Letten" soll ein Leuchtmitteltausch mit warmweißen LED-Leuchten vorgenommen werden. Damit möchte man gerade um die Kirche einen romantischen Eindruck erzeugen.

Bei den technischen Leuchten wird der Lampenkopf komplett getauscht analog zu den LED-Lampenköpfen, wie schon erfolgt bei der vorangegangenen Umrüstung mit neutral-weißem Licht. Den Investitionskosten von 19 042 Euro stünden jährliche Einsparungen von 4547 Euro gegenüber. Das seien 12,2 Tonnen CO2-Einsparung, die zu einer gesunden Umwelt beitragen würden. Nach 4,5 Jahren rechnet sich die Maßnahme. Der Gemeinderat beschloss, die Umrüstung der Lampen zum Preis von 19 042 Euro und beauftragte die Firma Bayernwerk mit der Durchführung. Die nötigen Finanzmittel werden in den Haushalt 2019 aufgenommen.

Auf einem Wiesengrundstück von 2400 Quadratmetern Fläche soll Oberboden aufgefüllt werden. Das soll als Höhenausgleich einer leichteren Bearbeitung dienen. Das Gefälle des Flurstücks beträgt nämlich bis zu 12,6 Meter. Die Auffüllung stellt aber eine künstliche Erhöhung des natürlichen Geländes dar und ist somit baurechtlich zu behandeln, so Schmidtlein.

Verunstaltung der Landschaft?

Durch die Aufschüttung würde die Hügellandschaft in der Nähe des Hetzleser Berg teilweise verändert. Eine Verunstaltung der Landschaft liege jedoch nicht vor, wenn sie weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim teilt in einer Stellungnahme mit, dass die Fläche im FFH-Gebiet "Streuobst, Kopfeichen und Quellen am Hetzleser Berg" liegt und als "Flachland Mähwiese" erfasst ist – ein Lebensraumtyp, der strengem Schutz unterliegt. Es gelte das "Verschlechterungsverbot". Da keine zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses für die Auffüllung vorliegen, sei sie unzulässig und nicht zustimmungs- und genehmigungsfähig. Die Gemeinderäte erteilten das Einvernehmen zur Auffüllung um 30 Zentimeter mit der Maßgabe, den Antrag hinsichtlich naturschutz- und bodenrechtlicher Belange sorgfältig zu prüfen.

Bürgermeister Schmidtlein informierte die Räte zudem über den Verfahrensstand zur Einbeziehungssatzung "Gaiganzer Weg". Der Kreisbaumeister des Landratsamts Forchheim warnte vor einer städtebaulichen Fehlentwicklung. Eine immissionsrechtliche Bewertung ist laut Schmidtlein erforderlich, um die Lärmimmission des naheliegenden Betriebs zu beurteilen. Da er Bestandsschutz habe, müsse sich die neue Planung der Einbeziehungssatzung fügen und dürfe keine Wohnbebauung ermöglichen, die hohen Lärmbelastungen ausgesetzt ist. Da ein Planer alle Stellungnahmen fachgerecht prüfen muss, wird sich die weitere Behandlung verzögern.

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