Hiltpoltstein: Kassenkredite werden auf 1,5 Millionen Euro erhöht

28.5.2020, 14:00 Uhr
Bei der zweiten Sitzung des neuen Marktgemeinderats gab es viel zu besprechen.

© Rolf Riedel Bei der zweiten Sitzung des neuen Marktgemeinderats gab es viel zu besprechen.

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plan-Krankenhäuser und Rathäuser (GWLANR) wird die erstmalige Herstellung von Glasfaseranschlüssen bei Rathäusern vom Freistaat gefördert. Zuwendungsempfänger können sowohl Kommunen als auch Verwaltungsgemeinschaften sein. Die Förderhöhe beträgt maximal 20.000 Euro und der Fördersatz 90 Prozent bei Raum mit besonderem Handlungsbedarf.

Die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg (VG) betreut drei Kommunen und ist Nutznießer der Infrastrukturmaßnahme, deshalb sollte die Beauf-tragung des Glasfaserausbaues auch von dort erfolgen. Hierzu muss vom Markt Hiltpoltstein gemäß Ziffer 6.6.4 der GWLANR die Überlassung eines Teilbetrages der Förderung erfolgen.

Mit der Beauftragung des Glasfaseranschlusses für die Grundschule Hiltpoltstein kann gleichzeitig die dort befindliche Kanzlei mitversorgt werden. Analoge Beschlussvorlagen bezüglich der Überlassung von Förderansprüchen werden den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft vorgelegt. Der Marktgemeinderat Hiltpoltstein beschloss die Überlassung der Förderung von Glasfaseranschlüssen in Höhe von 5000 Euro an die VG Gräfenberg. Der weitere Verfahrensverlauf wird von der VG initiiert und weiter verfolgt.

Infolge erhöhter Aufwendungen für Investitionen hat der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Ernst Steinlein, signalisiert, dass der nach dem geltenden Haushaltsplan auf 1000000 Euro festgesetzte Kassenkredit nicht ausreichend ist. Der Marktgemeinderat Hiltpoltstein beschloss deshalb die Änderung der Haushaltssatzung und erhöhte den Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan auf 1, 5 Millionen Euro mittels eines Nachtragshaushalts.

Das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 36 des Baugesetzes erteilte der Marktgemeinderat einstimmig einem Bauantrag auf Erweiterung eines Einfamilienhauses in Kappel.

Auch gegen die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 6 Abs.1, Buchstabe a der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung "Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst" hatte der Markt-gemeinderat keine Einwände.

Bei der Errichtung der Feldscheune handelt es sich um ein baurechtlich verfahrensfreies Vorhaben gemäß der bayerischen Bauordnung. Das Gebäude ist freistehend ohne eine Feuerungsanlage und dient einem landwirtschaftlichen Betrieb, ist eingeschossig und nicht unterkellert, überschreitet eine Brutto-Grundfläche von 100 Quadratmetrn und eine 140 Quadratmetr überdachte Fläche nicht und dient nur zur Unterbringung von Gegenständen oder zum vorübergehen-den Schutz von Tieren.

Da die Privilegierung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestätigt wurde, ist lediglich eine naturschutzrechtliche Erlaubnis nach der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Auch der Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Hiltpoltstein weist für dieses Gebiet eine landwirtschaftliche Fläche aus.

Für die Marktgemeinde Hiltpoltstein wurden als weitere Feldgeschworene Günther Bock aus Almos sowie Werner Spörl aus Almos und Stefan Windisch für alle Gemarkungen des Marktes Hiltpoltstein vorgeschlagen. Hierdurch soll Engpässen bei Vermessungsleistungen entgegengewirkt werden. Die Vorgeschlagenen haben ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes bereits kund getan. Die neu gewonnenen Feldgeschworenen sollen in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates vereidigt werden. Der Markt-gemeinderat Hiltpoltstein gab zu diesem Verfahren einstimmig seine Zustimmung.

 

3660 Euro für die Bürgermeisterin

 

Bürgermeisterin Gisela Schulze Bauer (BfH) gab bekannt, dass im nicht öffentlichen Teil der ersten Sitzung des neuen Marktgemeinderates beschlossen wurde, dass die erste Bürgermeisterin eine monatliche Entschädigung in Höhe von 3660,15 Euro erhält. Der zweite Bürgermeister Georg Potzner (CSU) erhält eine Entschädigung in Höhe von 422,33 Euro und der dritte Bürgermeister wird mit einem Stundensatz von 25 Euro pro Stunde entschädigt in der er die erste Bürgermeisterin vertritt.

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