Hundesteuer wird in Ebermannstadt ab 2021 teurer

17.12.2020, 11:56 Uhr
Hundesteuer wird in Ebermannstadt ab 2021 teurer

© Foto: Athina Tsimplostefanaki

Die Hundesteuer wird in Ebermannstadt ab dem neuen Jahr teurer. Im Landkreis Forchheim wurde zuletzt vielerorts die Hundesteuer angehoben. In Ebermannstadt kostet ab 1. Januar 2021 der erste Hund 60 statt bisher 50 Euro. Hat man einen zweiten Vierbeiner, dann müssen dafür 120 Euro (bisher 100 Euro) bezahlt werden, jeder weitere Hund schlägt mit 180 Euro (150 Euro) zu Buche. Richtig teuer wird es künftig für die Halter sogenannter Kampfhunde. Das sind laut neuer Satzung Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.

Für Hunde dieser Kategorie waren bisher 750 Euro fällig, künftig werden es 900 Euro sein. Für einen zweiten Kampfhund sind 1800 Euro (bisher 1500 Euro) zu zahlen. Welches Tier zur Kategorie Kampfhund zählt, das ist vor allem bei Besitzern solcher Hunde umstritten. So meldete sich bei der Debatte im Stadtrat um die Anpassung der Hundesteuersatzung Stadträtin Antje Müller (FDP/BFE) zu Wort: Bisher sei es möglich gewesen, dass der Halter eines als Kampfhund eingestuften Tieres mit Hilfe eines Sachverständigengutachten glaubhaft machen konnte, dass sein Hund nicht aggressiv oder gefährlich ist.

Weniger Hundesteuer für "nachweislich brave" Tiere?

Er habe dann ein sogenanntes Negativzeugnis erhalten und es mussten keine erhöhten Steuern abgeführt werden. Das sollte auch in der neuen Satzung eingeführt werden, regte Müller an. Stadtrat Franz Josef Kraus (FDP/BFE) schlug in die gleiche Kerbe und forderte, für "nachweislich brave" Tiere weniger Hundesteuer zu verlangen.

Kämmerer Wolfgang Krippel bestätigte, dass der Passus mit dem Negativgutachten bei der neuen Satzung herausgefallen sei. Man könne jetzt aber nicht für eine Hunderasse unterschiedliche Regelungen machen. In Ebermannstadt, so Krippel, seien lediglich drei Hundehalter von dieser neuen Regelung betroffen. Gegen vier Stimmen beschloss der Stadtrat dann die Hundesteuersatzung anzugleichen. Ab Januar 2021 gelten daher die neuen Steuersätze.


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