Im Kräuterrausch mit dem Beil zugehauen

11.11.2016, 17:29 Uhr
Im Kräuterrausch mit dem Beil zugehauen

© Beke Maisch

Der Toxikologen Dr. Cornelius Hess stellte in der Verhandlung fest, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat nicht nur unter Einfluss von Alkohol, Cannabis und Diazepam gestanden hatte. Der Fachmann vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn hatte in einer Blutprobe vom Tattag auch das gefunden, was der Angeklagte vor drei Wochen zur Überraschung aller Prozessbeteiligten aufs Tapet gebracht hatte: Spuren einer Kräutermischung. Daran habe er sich vorher einfach nicht erinnern können, so der arbeitslose Angeklagte, der im Januar 2016 mit einem Camping-Beil auf den Freund einer Bekannten losgegangen sein soll.

Das Opfer hatte in der Forchheimer Innenstadt schwere Verletzungen am linken Handgelenk erlitten. Zudem hatte der Täter die Bekannte verletzt. Der Angeklagte behauptete, er habe nur wenige Stunden vor dem Vorfall, der sich im Hexengässchen, das die Hornschuchallee mit dem Lohmühlgässchen verbindet, zugetragen hatte, ein Päckchen „Couch Trip“ geraucht. Das hätte er am Tag zuvor in Forchheim gekauft.

Allerdings geriet seine Aussage, er sei mit Pfefferspray angegriffen worden und habe sich mit der 30 Zentimeter langen Outdoor-Axt nur verteidigt, in Zweifel. Denn seine Version, er habe sich die Augen im Forellenbrunnen gegenüber ausgewaschen, wurde durch weitere Ermittlungen entkräftet. „Im Winter ist das Wasser dort abgestellt,“ erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt.

Inzwischen wurde der Angeklagte von einem weiteren Gutachter unter die Lupe genommen. Dr. Christoph Mattern (Heinersreuth), Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, ehemals Chefarzt am Bezirksklinikum Obermain in Kutzenberg, wird am nächsten Verhandlungstag umfassend aussagen. Von seiner Einschätzung wird es abhängen, ob der Angeklagte für schuldfähig erklärt und dann auch wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden kann. Oder ob er nicht wusste, was er tat, und seine Handlungen nicht unter Kontrolle hatte. Dann könnte er, falls die drei haupt- und zwei ehrenamtlichen Richter das so sehen, zur eigenen und der Sicherheit anderer in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden (Maßregelvollzug).

Am 21. November ist mit einem Urteil zu rechnen.

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