Internethandel: Bestellt, bezahlt, aber nichts geliefert

28.3.2015, 13:07 Uhr
Er kassierte zwar das Geld, lieferte aber die die Ware. Nun steht der mehrfach Vorbestrafte vor Gericht.

© colourbox.com Er kassierte zwar das Geld, lieferte aber die die Ware. Nun steht der mehrfach Vorbestrafte vor Gericht.

Die ersten beiden Straftaten haben sich laut Anklageschrift im April 2014 zugetragen. Damals soll der 28-jährige Forchheimer über die Plattform „ebay“ jeweils zwei Router an zwei verschiedene Käufer aus Franken und Magdeburg verkauft haben. Die Netzwerkgeräte, die sich preislich zwischen 44 und 72 Euro bewegten, habe der Angeklagte aber niemals ausgeliefert, obwohl er von den Kunden bereits die volle Summe samt Versandkosten überwiesen bekommen hatte.

Im dritten Fall sei der Angeklagte, der momentan ohne Arbeit ist, genauso dreist vorgegangen. Einem jungen Mann aus Heßdorf im Landkreis Erlangen-Höchstadt sei er dabei ein PC-Aufrüstkit schuldig geblieben, obwohl ihm der Käufer bereits 53 Euro überwiesen hatte.

„Ja, das Zeug habe ich angeboten“, gab der junge Forchheimer zu. Darüber hinaus blieb der Mann aber wortkarg. Über seinen Anwalt Robert Glenk ließ er erklären, dass er vielleicht ja doch allen drei Kunden die Ware geliefert hätte. So richtig daran erinnern könne er sich aber nicht mehr. Auch konnte der Angeklagte keine schriftlichen Beweise vorlegen, die das Versenden der Pakete belegen würden.

Schon gegen frühere Bewährungsauflagen verstoßen

Nachdem der 28-Jährige auch auf Anraten seines Anwaltes nichts weiter sagen wollte, forderte Staatsanwältin Mirjam Gans ein hartes Urteil. Zwar hatte das Gericht den ersten Anklagepunkt fallen lassen, da der betroffene Kunde schriftlich erklärt hatte, sich selbst nicht mehr ganz genau erinnern zu können, ob er nicht doch vom Angeklagten etwas geliefert bekommen hatte. Doch wegen der zwei weiteren Vorfälle müsse der Angeklagte schuldig gesprochen werden und ohne Bewährung für sechs Monate hinter Gitter.

Dieses Schuldmaß sei vor allem deshalb angemessen, weil der vorbestrafte Mann bereits mehrfach gegen frühere Bewährungsauflagen verstoßen hatte – unter anderem hätte er gar nicht mehr übers Internet Handel treiben dürfen. Außerdem sei er vollkommen Schuld uneinsichtig, obwohl die Beweislast doch deutlich gegen ihn spreche.

Anwalt Glenk widersprach dieser Ansicht. Vor allem kritisierte er, dass ein Kunde seines Mandanten ein fehlendes Netzteil bemängelte, von dem im Kaufvertrag aber gar keine Rede gewesen wäre. Im dritten Fall rügte er, dass sich der Käufer – alle drei waren nicht persönlich vor Gericht erschienen, sondern hatten im Vorfeld nur schriftliche Erklärungen abgelegt – nicht mehr genau erinnern könne an mögliche Lieferungen seitens seines Mandanten.

Richterin Schneider entschied sich deshalb für einen Einschnitt: Sie setzte kurzerhand das Verfahren aus und will in einem Folgeprozesstag den Kunden aus Heßdorf persönlich im Amtsgericht anhören. Das gleiche soll mit dem Magdeburger Kunden passieren, allerdings vor einem Gericht in Sachsen-Anhalt. Ein neuer Termin wird von der Justiz noch festgesetzt.

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