Jäger vor Forchheimer Amtsgericht: Die Patrone hätte nicht im Lauf stecken dürfen

26.4.2021, 10:00 Uhr

Eine anstrengende Nacht liegt hinter dem Jäger und seiner Frau. Jeder der beiden hat von Samstag auf Sonntag sechs Stunden lang auf der Lauer gelegen. Mit dem Jagdgewehr im Anschlag hat man wegen einiger Wildschäden und der Eindämmung der afrikanischen Schweinepest Jagd auf Wildscheine gemacht. Dazu hatte man das besonders durchschlagende Kaliber 30-06 verwendet. Nach der durchwachten Nacht trinkt das Ehepaar in seiner Jagdhütte eine Tasse Tee, bevor es zurück nach Hause geht. Auf dem Parkplatz Regnitztal auf Höhe Eggolsheims geraten sie kurz vor elf Uhr in eine Polizeikontrolle. Als die uniformierten Beamten im hinteren Fußraum des Fahrzeugs ein Futteral erblicken, wollen sie einen Blick hineinwerfen. Gesichert durch ein Schloss ist darin ein Gewehr verwahrt. Das Modell der Marke Blaser R93 ist ein zwar etwas älteres, nichtsdestotrotz jedoch teureres und sehr zuverlässiges Modell. Alles scheint in Ordnung.

Da merkt der Jäger, dass sich im Lauf der Waffe eine Patrone befindet. Das darf nur im Augenblick der Jagd sein, nicht auf dem Weg vom oder zum Revier. Als er nervös wird und am Gewehr herumnestelt, werden die Polizisten auf ihn aufmerksam. Denn mit geladener Waffe in der Gegend herumfahren, das kann ihn teuer zu stehen kommen. Nicht nur finanziell, sondern auch beruflich. Wenn die Waffenbehörde seiner Heimatstadt Nürnberg davon erfährt, kann sie seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit anzweifeln. Dann muss der Jäger nicht nur den Jagdschein, sondern auch seine Waffenbesitzkarte und dadurch auch all seine Lang- und Kurzwaffen abgeben.

Ein Jahr vor der Pensionierung

Die Folge wäre, dass er als staatlicher Förster nicht mehr Revierleiter sein könnte. Ausgerechnet ein Jahr vor seiner Pensionierung müsste der Beamte damit rechnen, von seinem Dienstherrn, der Bayerischen Forstverwaltung, auf eine ganz andere Stelle versetzt zu werden. Dabei hat er sich über vier Jahrzehnte lang nichts zuschulden kommen lassen. "Das wäre bitter", so der Jäger, der das Ganze als ein Versehen darstellte.

Vor Strafrichterin Silke Schneider wollte der Jäger unbedingt ein Urteil vermeiden. Er war der Annahme, dass eine Einstellung des Verfahrens, wie sie dann auch geschah, ihn vor den oben skizzierten Folgen verschonte. Dabei wird die Waffenbehörde nicht nur dann tätig, wenn eine Verurteilung jenseits der 60 Tagessätze erfolgt, übrigens egal in welchem Rechtsgebiet. Sie nimmt jeden Verstoß gegen das Waffengesetz zum Anlass, die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers zu überprüfen.

Dabei geht es darum, ob Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwendet bzw. nicht vorsichtig oder sachgemäß damit umgegangen wurde. Im Zweifelsfall wird es um die Erlaubnis eine oder mehrere Waffen erwerben und besitzen zu dürfen aber noch zur Auseinandersetzung zwischen dem Jäger und der Stadt Nürnberg vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach kommen.

Nach der Einstellung des Verfahrens am Amtsgericht Forchheim wird es dabei einfacher für den Rechtsbeistand des Jägers. Bei einem Urteil hätte es für Behörden und Justiz keinen Spielraum mehr gegeben.