Kippt der verkaufsoffene Sonntag?

31.8.2020, 17:41 Uhr
Kippt der verkaufsoffene Sonntag?

© Foto: Stefan Braun

Paul Lehmann, Gewerkschaftssekretär, verweist in seinem Schreiben auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die besagen, dass die Läden einer Kommune nur sonntags öffnen dürfen, wenn es eine Veranstaltung gibt, die für den Sonntag prägend ist und für sich alleine genügend Besucher anzieht. Zudem müsse nachgewiesen werden, dass mehr Besucher aufgrund der Veranstaltung kommen und nicht überwiegend zum Shoppen in die Läden.

Weiter fordere das Gericht, so der ver.di-Sekretär weiter, dass nur Läden im direkten Umkreis zur Veranstaltung öffnen dürfen. Das Offenhalten der Läden im gesamten Stadtgebiet sei unzulässig. Die Verordnung der Stadt Ebermannstadt sei mit diesen strengen Vorgaben nicht in Einklang mit den Urteilen zu bringen, argumentiert er.

Sonntagsschutz hat Vorrang

Aucgsschutz hh wegen der Corona-Pandemie seien Großveranstaltungen derzeit untersagt. Eine Großveranstaltung sei aber Grundvoraussetzung für das Abhalten eines verkaufsoffenen Sonntags, so Lehmann weiter. Zudem sei der Sonntagsschutz sowohl im Grundgesetz als auch in der Bayerischen Verfassung verankert und habe stets Vorrang vor den Umsatzinteressen der Händler, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

"Die Stadt Ebermannstadt ist auf unsere Nachfrage hin nicht bereit, den verkaufsoffenen Sonntag ausfallen zu lassen", schreibt Lehmann. Er verweist auf Aufsichtsbeschwerden zum verkaufsoffenen Sonntag in Bindlach und in Hirschaid. "Sowohl das Landratsamt Bamberg als auch das Landratsamt Bayreuth folgten unserer Rechtsauffassung und untersagten die angesetzten verkaufsoffenen Sonntage." Ver.di bitte das Landratsamt Forchheim als Aufsichtsbehörde tätig zu werden und die Verordnung zum verkaufsoffenen Sonntag für rechtswidrig zu erklären. "Unter den derzeitigen Umständen kann dieser nicht stattfinden", so Lehmann.

Gewerbetreibende unterstützen

Andreas Kirchner, Geschäftsstellenleiter der Stadt Ebermannstadt, sieht der Beschwerde gelassen entgegen. "Wir haben Herrn Lehmann informiert, dass wir den verkaufsoffenen Sonntag am 13. September durchziehen werden, natürlich unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneregelungen." Damit wolle man die Gewerbetreibenden vor Ort in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Auch der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger habe die Kommunen gebeten, hier tätig zu werden.

In Ebermannstadt seien außerdem die Bedingungen anders als in Hirschaid, wo kein begleitender Markt geplant gewesen sei. "Bei uns in Ebermannstadt wird zeitgleich zum verkaufsoffenen Sonntag von 8 bis 17 Uhr ein ganz normaler Markt mit Verkaufsständen in der Oberen Hauptstraße stattfinden, aber ohne Volksfestcharakter", betont Kirchner. Die Stadt werde zudem eine Security-Firma beauftragen, die dafür sorgt, dass alle Regelungen eingehalten werden, führt er weiter aus. Kirchner: "Wir gehen davon aus, dass wir alle rechtlichen Bedingungen erfüllen können und dass daher der geplante verkaufsoffene Sonntag stattfinden wird."

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