Klinikum Forchheim-Fränkische Schweiz: Neue Besucherregeln ab 25. Mai

21.5.2021, 12:32 Uhr
An beiden Klinik-Standorten - Forchheim und Ebermannstadt - sind ab 25. Mai wieder Patientenbesuche möglich.

© Giulia Iannicelli An beiden Klinik-Standorten - Forchheim und Ebermannstadt - sind ab 25. Mai wieder Patientenbesuche möglich.

Jeder Besucher füllt zur Registrierung die Besuchercheckliste aus. Diese Liste ist bei jedem Besuch erneut auszufüllen und mit einer aktuellen negativen Corona-Test-Bescheinigung an der Information vorzulegen. Die Besuchercheckliste ist auch zum Ausdrucken auf www.klinikum-fofs.de verfügbar.

An beiden Standorten – Forchheim und Ebermannstadt – muss von allen Besuchern ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis vorliegen. Nach gesetzlichen Hygienevorgaben dürfen der Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden und der PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein. Ein selbständig durchgeführter Schnelltest wird nicht anerkannt.
Am Standort Forchheim ist die Besuchszeit begrenzt auf den Zeitraum von 15 bis 17 Uhr und je Patient darf nur ein Besucher pro Tag anwesend sein, damit bei Mehrfachbelegung von Patientenzimmern die Mindestabstände eingehalten werden können. 

Die Besuchszeiten am Standort in Ebermannstadt sind von Montag bis Freitag, 13 bis 17 Uhr, und am Wochenende und Feiertagen, 13 bis 15.30 Uhr. Die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten täglich begrenzt und jeder Patient darf einen Besucher am Tag empfangen.

Darüber hinaus gelten unter anderem folgende Regelungen:
- Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes zu Patient und Personal
- Tragen einer FFP-2 Maske während des gesamten Besuches im Klinikum
- Regelmäßige Händedesinfektion innerhalb des Klinikums
- Der Besuch findet ausschließlich im Patientenzimmer statt

Patienten mit dem Verdacht auf eine Covid-Erkrankung und Covid-Patienten in den Isolierbereichen können nicht besucht werden. Für Patientenbesuche auf den Intensivstationen an beiden Standorten wird mit dem zuständigen Intensivarzt jeweils eine individuelle Besuchszeit abgestimmt. Auch für Väter von Neugeborenen gelten individuelle Besuchsregeln. Wichtig: Es gibt keine Sonderregelung für Geimpfte und Genesene.

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