Königsbad: Stadt scheitert mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht

26.5.2020, 16:31 Uhr
Das Königsbad muss vorerst weiterhin geschlossen bleiben.

© Stadt Forchheim Das Königsbad muss vorerst weiterhin geschlossen bleiben.

Die Stadt Forchheim ist mit einem Eilantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth gescheitert, mit dem sie erreichen wollte, den Außenbereich des „Königsbads“ unter Beachtung eines Hygieneplans wieder zu eröffnen. Das Bad war infolge der Corona-Pandemie geschlossen worden.

Für den Himmelfahrtstag, 21. Mai, hatte die Stadt Forchheim angekündigt, den Außenbereich des Bades für Bürger der Stadt und des Landkreises Forchheim unter Einhaltung bestimmter Hygieneregeln und einer Haus- und Badeordnung wieder zu öffnen. Dies wurde der Stadt durch das Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 20. Mai 2020 untersagt und die sofortige Vollziehbarkeit dieses Verbotes angeordnet.

Hiergegen hat die Stadt Forchheim beim Verwaltungsgericht Bayreuth Klage erhoben und im Wege des Eilrechtsschutzes beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth hat den Antrag der Stadt Forchheim auf Eilrechtsschutz mit Beschluss vom Dienstag, 26. Mai 2020 abgelehnt, informiert eine Pressemitteilung. Nach Auffassung der Kammer kann das „Königsbad“ trotz der von der Stadt Forchheim vorgesehenen Beschränkungen nicht als reine Sportstätte angesehen werden.

Das Freizeitbaden sei dem Schwimmsportbetrieb im „Königsbad“ auch unter Einhaltung des vorgesehenen Pandemieplanes zumindest gleichrangig.

Insbesondere würden mit der Öffnung der Liegewiesen und der Gastronomie Anreize geschaffen, sich dort länger als nur zu einer sportlichen Betätigung aufzuhalten, heißt es in der Begründung.
Nach dem „Gesamtgepräge der Einrichtung liege demnach eine Badeanstalt vor, deren Betrieb durch § 11 4. BayIfSMV bis einschließlich 29. Mai 2020 unzulässig“ sei. Dieses Verbot sei im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie gerechtfertigt.

Das Landratsamt Forchheim habe zudem zugesichert, die Untersagung umgehend aufzuheben, wenn die Schließung der Freizeit-Badeanstalten außer Kraft tritt. „Gegen den Beschluss“, so heißt es abschließend, „ kann die Antragstellerin“ (also die Stadt Forchheim, Anm. d. Red.) Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben.

„Golfplätze legen ihre Pläne vor und können geöffnet werden“, sagt Oberbürgermeister Uwe Kirschstein, jedoch das Königsbad nicht, "das find’ ich schade.“ Dass die Absage des Bayreuther Gerichts am Dienstag „nahezu zeitgleich mit der Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder kommt, die Bäder im Freien zum 8. Juni zu öffnen“ sei für ihn, Kirschstein „irritierend“, denn „das stellt genau das vor, was Forchheim gemacht hat.“ „Vielleicht waren wir Meinungsführer“, so Kirschstein und „haben die heimliche Blaupause geliefert“. Ob die Stadt gegen den Beschluss Beschwerde einlegt, könne er zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sagen.

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