Königsbad: Stadtrat sagt Nein zur Berufung

1.6.2020, 09:00 Uhr
Königsbad: Stadtrat sagt Nein zur Berufung

Bis Gerhard Meixner (FGL) in der aktuellen Sitzung des Stadtrats beantragt, die Liste der Redner zu schließen, vergeht gut eine Stunde im Kolpingssaal: Mehr als 20 Wortbeiträge und Wortwechsel zwischen Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) und den Vertretern der einzelnen Fraktionen werden es gewesen sein.

Grund für die Diskussion: Das Königsbad, die geplante Öffnung am Himmelfahrtstag, deren Untersagung durch das Landratsamt, der Eilantrag der Stadt beim Verwaltungsgericht und schließlich die Ablehnung des Antrags (wir berichteten).

Kirschstein dröselt noch einmal den zeitlichen Ablauf vor den Stadträten auf; am 28. April habe er angekündigt, das Königsbad öffnen zu wollen, nimmt Bezug auf das penibel ausgearbeitete Hygiene- und Sicherheitskonzept – nicht ohne auch auf das Infektionsgeschehen im Landkreis zu blicken: Am 20. Mai, so Kirschstein, also am Tag des geplanten "Anschwimmens" durch die Schwimmer des SSV, habe es fünf Infizierte im Landkreis gegeben, bei rund 116000 Einwohnern. "Das halte ich für überschaubar."

"Fehlerhafte Verbescheidung"

 

Seinen Antrag ans Verwaltungsgericht Bayreuth manifestiert er auch am Bescheid des Landratsamtes, der wenige Minuten vor Eröffnung des Bades den Betrieb untersagte: "Der Großen Kreisstadt Forchheim wird die Wiedereröffnung und der Betrieb des Königsbads Forchheim, Käsröthe 4, 91301 Forchheim, untersagt", steht dort unter Punkt 1 zu lesen. "Das ist ein rechtskräftiger Bescheid, der die Wiedereröffnung in Gänze ablehnt. Eine fristlose Betriebsuntersagung", sagt Kirschstein. Wegen dieser "fehlerhaften Verbescheidung" habe man den Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. "Doch unsere Sichtweise wurde vom Verwaltungsgericht nicht geteilt".

Sich nun gegen den Beschluss vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr zu setzen, "davon wollen wir absehen", sagt der OB. Die Einspruchsfrist gelte bis 9. Juni, zumal geplant ist, dass zum 8. Juni die Bäder im Freien wieder öffnen dürfen. Das ist dann auch der einstimmige Beschluss des Stadtrats Man legt keine Beschwerde ein, wenn die Ankündigung, die Bäder am 8. Juni zu eröffnen, in Kraft tritt.

Vorausgegangen war dem eine lange Diskussion, in der die Stadträte, allen voran Manfred Hümmer (FW), ihren Unmut äußerten: "Sie haben einen Alleingang mit der Verwaltung gemacht", sagte Hümmer, "der Stadtrat ist zu informieren und zu involvieren". Überdies wünschte sich Hümmer eine "verbindliche Regelung für die Zukunft".

Kirschsteins Fraktionskollege Reiner Büttner nannte den Versuch der Königsbad-Öffnung "mutig und richtig". Auch Büttner nahm Bezug auf die "sehr niedrigen Infektionszahlen", unter diesen Voraussetzungen wäre die Öffnung möglich gewesen, meinte er. Sebastian Körber (FDP) hingegen nannte es "schräg, Erwartungshaltungen bei den Bürgern zu wecken". Auch wollte Körber wissen, ob Kirschstein die Entscheidung alleine getroffen habe "oder mit den zwei Bürgermeistern abgestimmt hat"?

 

Bürgermeister waren informiert

 

Das bejahten Udo Schönfelder (CSU) und Annette Prechtel (FGL) – auch wenn Schönfelder einräumen musste, "dass die Kommunikation zwischen Stadtverwaltung, Stadtspitze und Stadträten hätte besser gehen können". Er hätte sich gefreut für die Schwimmer, so Schönfelder, könne aber die Kritik des Stadtrats nachvollziehen: "Es wurden hier Fakten geschaffen", sagte der Bürgermeister.

Auch Bürgermeisterin Prechtel bestätigte: "Wir waren informiert, eingebunden und sind den Weg mitgegangen." Es sei "mutig und vielleicht nicht ganz richtig gewesen." Sie, Prechtel, sei "überzeugt vom Masterplan". Es sei "höchste Zeit, dass wir einen Weg in die Normalität finden", meinte die leidenschaftliche Schwimmerin. Gerhard Meixner zollte Bäderamtschef Walter Mirschberger und dessen Team Respekt: "Ihnen und ihrem Personal wird einiges zugemutet, das wird keine leichte Aufgabe werden, wenn am 8. Juni das Königsbad öffnen wird.".

Die Königsbad-Hausordnung, darauf wies der OB hin, wurde der Corona-Situation angepasst: Pro Person gelten im Liegebereich 15 Quadratmeter Platz, gerechnet auf das Königsbad-Areal heißt das, dass die "maximal zulässige Zahl der Königsbad-Besucher bei 1333 Personen liegt". Doch wolle man diese Zahl nicht ausreizen, die Anzahl der Badbesucher wird auf 800 beschränkt werden.

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