Kontroverse Debatte: Friedhofsgebühren in Wichsenstein steigen deutlich

25.9.2020, 06:56 Uhr
Kontroverse Debatte: Friedhofsgebühren in Wichsenstein steigen deutlich

© Foto: Thomas Weichert

Die Friedhofsgebühren für den Bergfriedhof in Wichsenstein steigen um 27 Prozent. Betrug bisher die Grabnutzungsgebühr für ein Doppelgrab 80 Euro im Jahr, müssen Hinterbliebene künftig 102 Euro bezahlen. Darauf einigte sich der Marktgemeinderat nach einer kontroversen Debatte gegen die Stimmen von Kerstin Hölzel (SDP), Hans Heckel (CSU) und Maximilian Sebald (JuF) bei der Sondersitzung im Kreativzentrum Morschreuth.

Hintergrund der deutlichen Erhöhung ist eine Forderung der Regierung von Oberfranken, die Gebührenkalkulation für den Gottesacker zu überprüfen und das Ergebnis in das Haushaltskonsolidierungskonzept aufzunehmen. Käme der Rat dieser Forderung nicht bis Ende September nach, könnte die Stabilisierungshilfe des Freistaats in Gefahr sein.

1,3 Millionen Euro zurückzahlen?

Nicht nur für den diesjährigen Antrag, sondern auch rückwirkend für das Jahr 2019, in dem Gößweinstein 1,3 Millionen Euro erhalten hat. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW) betonte, er sehe die Gefahr, dass der Markt die 1,3 Millionen Euro zurückzahlen müsse, wenn man die Gebühren nicht erhöhe.

Seit 2002 ist für den reinen Betrieb ein Defizit von 32 000 Euro entstanden. Hinzu kommen noch nicht erwirtschaftete kalkulatorische Kosten von 168 240 Euro, die ein Gesamtdefizit von 200 000 Euro auflaufen ließen. Seit 2002 ist somit ein jährliches Defizit in Höhe von 11 113 Euro entstanden. Die durchschnittlichen Jahreseinnahmen aus der Grabgebühr betragen aber nur 6 809 Euro.

Eigentlich 163 Prozent nötig

Eigentlich müsse man die Gebühren für die nächsten 25 Jahre um 163 Prozent erhöhen. Einigkeit herrschte im Rat, dass man eine so drastische Erhöhung Bürgen nicht zumuten kann. Dass in diesem Fall vom Kostendeckungsprinzip abgewichen werden kann, ist aus "sozialstaatlichen Gründen" durch das Kommunalabgabengesetz (KAG) zulässig, wenn es öffentliche Belange rechtfertigen.

Für Kerstin Hölzel sind im Vergleich zu Nachbar-Friedhöfen die Gebühren schon jetzt viel höher. "Wie soll man das Bürgern verklickern, wenn sie nun noch mehr be-zahlen müssen?", so die SPD-Rätin. Dass es zu diesem Defizit kam, lag vor allem an Investitionen, die seit 2001 getätigt wurden. 2001 musste eine Stützmauer für 45 000 Euro errichtet werden, dann kam die Friedhofserweiterung für 140 000 Euro, dann noch Bodenaustausch, Planungskosten und Urnenstele.

"Diesmal nicht darüber hinweg geschaut"

"Die Regierung hat das bislang nicht so interessiert, diesmal hat sie aber nicht darüber hinweg geschaut", sagte Geschäftsleiter Peter Thiem. Einen Vergleich mit Friedhöfen könne man nicht heranziehen, so Zimmermann, da man nicht wisse, wie hoch dort die Defizite seien.

Um den für Infrastrukturmaßnahmen dringenden Zuschuss zu bekommen, müsse man die Gebühren um den Inflationsausgleich erhöhen, so Zimmermann. Auch sein Stellvertreter Georg Bauernschmidt (SPD) sah keine andere Möglichkeit. CSU/JUF-Fraktionschef Maximilian Sebald regte an, die Entscheidung zu vertagen. Seine Fraktion habe noch keine abschließende Meinung dazu. Ein Vertagen sei nicht mehr möglich, so der Rathauschef. "Vom Gefühl her ist eine Minimalerhöhung von 27 Prozent akzeptabel, weil sie zumindest den Investitionsausgleich ausgleicht", so Zimmermann.

Entschieden zurückgewiesen

Dietmar Winkler schlug vor, die kalkulatorischen Kosten auszublenden. Bis 2013 ist laut Winkler alles gut gelaufen, dann lief es aus dem Ruder. Das wies Zimmermann entschieden zurück: Alle Arbeiten seien kostengünstig vom Bauhof erledigt worden. "Sonst wäre es noch teurer geworden."

"Hart trifft es nun diejenigen, die nicht gut betucht sind", stellte dritter Bürgermeister Manfred Hänchen (CSU) fest. Er fürchtet, dass sich viele ein Doppelgrab nicht mehr leisten können. Dann gehen die Einnahmen zurück und es wird noch teurer. Hänchen schlug vor, die Gebühren für die Leichenhausnutzung mehr zu erhöhen als nur von 33 auf 42 Euro pro Tag.

Drei Gegenstimmen

"Darüber können wir zusätzlich reden", so Zimmermann. Sebald beantragte, die Sitzung kurz zu unterbrechen, um sich mit seiner Fraktion zu beraten. Nach der Unterbrechung betonte Thiem, dass das hohe Defizit nicht durch das Leichenhaus, sondern am Friedhof entstanden sei. "Das Leichenhaus ist nicht der Preistreiber und das sind zwei verschiedene Gebühren", so Thiem. Mit den drei Gegenstimmen blieb es schließlich beim Verwaltungsvorschlag.

Die Grabgebühren steigen wie folgt: für Kindergräber (von 34 auf 43 Euro), Einzel- (48 auf 61 Euro) und Doppelgräber (80 auf 102 Euro), Einzel- und Doppel-Urnenerdgrabstätten (von 34 auf 43 Euro und 48 auf 61 Euro) und für Urnennischen (von 110 auf 140 Euro) pro Jahr an.

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