Landkreis Forchheim: Müllabfuhr kommt nur bei freier Fahrt

18.6.2019, 09:00 Uhr
Landkreis Forchheim: Müllabfuhr kommt nur bei freier Fahrt

© Foto: Sven Hoppe/dpa

Die Mitarbeiter der Müllabfuhr im Landkreis Forchheim sind nicht verpflichtet, in solchen Fällen die Tonnen und Säcke aus versperrten Straßen zu holen. Stattdessen stehen die Bürger in der Pflicht, die Wege passierbar zu machen, wenn sie wollen, dass ihre Abfälle ordnungsgemäß abgeholte werden.

Damit die Tonne weiterhin geleert und die Säcke abgeholt werden, weist das Landratsamt Forchheim darauf hin, dass Bäume, Äste und Hecken, die aus einem Grundstück in den Verkehrsraum ragen, nach dem Bayerischen Straßen- und Wegerecht teilweise zurückgeschnitten werden müssen. "Sorgen Sie dafür, dass somit die großen Entsorgungs-Lkw die Straßen befahren können", heißt es in der Landratsamts-Mitteilung.

Bei Baustellen ist ferner zu beachten, die Mülltonnen beziehungsweise die Gelben Säcke an die nächste befahrbare Straße außerhalb des Baustellenbereichs zu bringen. "Achten Sie beim Parken insbesondere in engen Straßen darauf, dass die Müllfahrzeuge am Abfuhrtag in diese Straßen hineinfahren können."

Straßen nicht "zuparken"

Falls Besucher empfangen werden, ist gleichfalls dafür zu sorgen, dass durch deren parkenden Autos die Zufahrt der Straße nicht blockiert wird. Dasselbe gilt bei Handwerkern oder bei Lieferungen wie Heizöl oder Baustoffe.

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