Langfinger in Forchheim verurteilt

21.8.2017, 18:33 Uhr
Langfinger in Forchheim verurteilt

© Roland Huber

Ihm sei bewusst, was er sich eingebrockt habe und er wisse, dass es so nicht weitergehen könne, sagt der Angeklagte vor dem Schöffengericht Forchheim. Dem 19-Jährigen legt die Staatsanwaltschaft zu Last, im April im Rewe am Paradeplatz in Forchheim sowie im Juni im Tegut in Erlangen Waren gestohlen zu haben. Der Schaden beträgt insgesamt rund sechs Euro. Der Beschuldigte gab als Motiv an, dass er zu dieser Zeit ein sehr angespanntes Verhältnis zu seinen Eltern gehabt habe. Mittlerweile habe sich die Situation entspannt.

Der 19-Jährige hatte bereits zuvor mehrere Diebstähle begangen. Im Juni 2016 versuchte er in eine Wohnung einzubrechen. Außerdem sei er in der Vergangenheit durch massiv respektloses Verhalten aufgefallen. Konsequenzen von strafbaren Vergehen scheinen ihn herauszufordern, so Jugendrichter Philipp Förtsch.

Im Februar 2017 wurde der junge Mann vom Amtsgericht Bamberg für den versuchten Wohnungseinbruch und weitere Diebstähle zu einer Bewährungsstrafe und zu 200 Arbeitsstunden verurteilt, die er bis heute nicht ableistete. Er habe auch keine Hilfe des Bewährungshelfers annehmen wollen.

Dieser sieht für den Angeklagten keine Alternative für den Haftvollzug, den die Staatsanwaltschaft in der Verhandlung forderte. Der Bewährungshelfer begründet es damit, dass der Angeklagte zwei Monate nach dem Bamberger Urteil erneut klaute.

Seit Oktober 2016 hat der 19-Jährige in einer Wohngruppe in Forchheim gelebt. Nachdem jetzt das Urteil vor dem Forchheimer Schöffengericht fiel, muss der Angeklagte seine Wohnung räumen. Ihm wurde gekündigt, weil er auch mehrmals Rauschmittel konsumiert habe.

In der Bewährungsauflage vom Februar wurde ihm der Konsum von Alkohol untersagt und mehrere Kontrollen angeordnet. Da er zu keiner dieser erschienen ist, beantragte das Bamberger Amtsgericht einen Urintest. Dabei wurde zwar kein Alkohol festgestellt, aber es fanden sich Reste vom Betäubungsmittel THC, ein Bestandteil von Cannabis.

In seinem Urteil von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung, hat Richter Förtsch auch das Urteil des Bamberger Amtsgerichtes berücksichtigt. Ein Haftbefehl wurde erlassen, da für den nun Obdachlosen Fluchtgefahr bestehe. Demnächst steht eine weitere Verhandlung in Erlangen an.

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