Maskenpflicht in Forchheims Hauptstraße wurde aufgehoben

8.12.2020, 06:00 Uhr
Die Schilder sind inzwischen weg: Die Maskenpflicht in der Forchheimer Hauptsstraße ist nun nicht mehr gültig. 

© Philipp Rothenbacher Die Schilder sind inzwischen weg: Die Maskenpflicht in der Forchheimer Hauptsstraße ist nun nicht mehr gültig. 

1. Maskenpflicht in der Forchheimer Innenstadt wurde aufgehoben

Schon am Freitag sind in der Hauptstraße keine Hinweisschilder mehr zu sehen gewesen, die auf die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske hinwiesen. Nun klärt Holger Strehl, Pressesprecher des Landratsamts, auf: "Hintergrund ist, dass die 8. Infektionsschutzverordnung zum 30. November ausgelaufen ist. An die war die Allgemeinverfügung des Landratsamtes zum Tragen der Maske an belebten Plätzen gekoppelt." Nachdem inzwischen die 9. Infektionsschutzverordnung gilt, hätte auch die Allgemeinverfügung neu aufgestellt werden müssen. "Daraufhin haben unsere Juristen sich die Mühe gemacht und sind zu verschiedenen Tageszeiten in die Hauptstraße gegangen, um zu beobachten, wie viel dort tatsächlich los ist", erklärt Strehl. Ihr Urteil: Forchheims Innenstadt gilt nicht als belebter Platz, die Maskenpflicht wurde aufgehoben. Das gelte auch für den Bahnhofsvorplatz, womit auf keinem öffentlichen Platz im Landkreis die Pflicht zum Maskentragen mehr gilt. "Ausgenommen sind Bushaltestellen und Bahnhöfe", so Strehl.

 

2. Neue Regelungen für Schüler in Quarantäne

Noch gilt laut Strehl für den Landkreis die Regelung, dass Schüler bis zum Ende der vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantänezeit auch tatsächlich in Quarantäne bleiben müssen. Doch könne sich das im Laufe dieser Woche ändern. Hintergrund ist die Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 2. Dezember. Dort wird festgelegt, dass Schüler, die wegen eines Corona-Falles in ihrer Klasse in Quarantäne müssen, diese jetzt mit einem negativen Corona-Test verlassen können. Dieser Test darf aber frühestens am fünften Tag nach dem Vorliegen des positiven Testergebnisses des infizierten Mitschülers gemacht werden.

 

3. Regelungen für Kontaktpersonen der Kategorie I

Auch hier gilt die Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums vom 2. Dezember. Danach gilt: Ergibt eine frühestens am zehnten Tag nach dem letzten engen Kontakt vorgenommene Testung ein negatives Ergebnis, endet die Quarantäne mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses. Auch hier muss die Allgemeinverfügung noch in behördliches Handeln vor Ort umgesetzt werden.

 

4. Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt.

Aktuell kümmern sich im Gesundheitsamt zwischen 20 und 25 Mitarbeiter um die Kontaktverfolgung von positiv Getesteten. Zusätzlich organisieren Verwaltungskräfte im Gesundheitsamt Reihentestungen in Altenheimen und Massentests im mobilen Testzentrum am Kellerwald. Da die personelle Auslastung an der Obergrenze sei, übernehmen bei Infektionen in Schulen die Schulen selbst die Informationen über die Quarantäne, erklärt Landratsamt-Pressesprecher Holger Strehl. Auch die Ergebnisse der Tests werden gesammelt über die Schulen mitgeteilt. Tägliche Anrufe von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes gebe es nur noch im Fall eines positiven Testergebnisses.

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