Kritik

Mobilfunkmast-Sondersitzung in Wiesenthau: Bürgerbegehren nicht zulässig

21.5.2021, 15:02 Uhr
In Wiesenthau gab es eine Sondersitzung bezüglich des Mobilfunkmast und Bürgerentscheids.

© Günter Distler, NN In Wiesenthau gab es eine Sondersitzung bezüglich des Mobilfunkmast und Bürgerentscheids.

Erneut ging es um das Thema Mobilfunkmast in Wiesenthau, diesmal in einer Sondersitzung des Gemeinderats. Dabei informierte Bürgermeister Bernd Drummer (BGW) das Gremium, dass am 10. Mai ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids eingereicht worden war.

"Eine reine Rechtsfrage"

"Der Gemeinderat muss unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats ab Einreichen des Bürgerbegehrens über dessen Zulässigkeit entscheiden", sagte Drummer und, dass nach Bestätigung der Zulässigkeit bis zur Durchführung des Entscheids "eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane" nicht mehr getroffen werden dürfe. Er betonte, dass es sich bei der Beurteilung der Zulässigkeit um eine reine Rechtsfrage handle.

Bürger hatten in Wiesenthau 156 Stimmen für den Antrag auf einen Bürgerentscheid gesammelt. Die Fragestellung: "Sind Sie dafür, dass ein Mobilfunkmast im Gemeindegebiet in Wiesenthau-Schlaifhausen wegen der Strahlungsbelastung und der damit verbundenen Gesundheitsgefahren für alle Bürgerinnen und Bürger nur an einem Standort mit einem Mindestabstand von 400 Metern zur Wohnbebauung errichtet wird und zur Standortermittlung ein unabhängiger Gutachter beauftragt wird, der vom Gemeinderat zu bestimmen ist?"

Formelle Zulässigkeit ja, materielle Zulässigkeit nein

Laut Geschäftsleiter Matthias Zeissner war formelle Zulässigkeit gegeben, denn die Frage konnte mit ja oder nein beantwortet werden, es gab im Antrag eine Begründung und zwei Vertreter waren benannt. Und mehr als zehn Prozent der Bürger hatten unterschrieben. Probleme machte jedoch die materielle Zulässigkeit.

Zeissner erklärte, dass die Gemeinde wohl einen unabhängigen Gutachter beauftragen könne, dass aber die Fragestellung aus mehreren Themen zusammengesetzt sei, auf die man unterschiedlich antworten könnte. Zum Beispiel könne ein Bürger für einen Mindestabstand von 400 Metern sein, aber gegen ein Gutachten. Außerdem müsse der Gegenstand des Bürgerbegehrens den Wirkungskreis der Gemeinde betreffen. Das sei nicht gegeben, weil letztlich das Landratsamt entscheidet, ob ein Bauantrag genehmigt werde. "Daher ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht gegeben", so Zeissner.

Gespräch mit Grundstückseigentümern?

Ruhe im Gremium. Nach wenigen Nachfragen stellten die Räte mit drei Gegenstimmen fest, dass der Antrag auf Bürgerbegehren nicht zugelassen wird. Im Zuschauerraum waren auch die Organisatorinnen, Lisa Kindschus und Christina Durmann, anwesend. Nach der Sitzung erzählten sie, dass sie schon mit einem solchen Ausgang gerechnet haben. "Ich hoffe, das Bürgerbegehren hat immerhin ein Signal gesetzt, dass nicht alle glücklich sind mit dem Gemeindegrundstück am Höllerlein", meinte Anwohnerin Stefanie Wamerdam. Sie hofft, dass trotzdem noch weitere Optionen, wie private Grundstücke, geprüft werden.

Lisa Kindschus berichtete, dass sie dem Bürgermeister am Tag vor der Sitzung eine Nachricht geschickt habe, mit Grundstückseigentümern, die Fläche für die Verpachtung für einen Mobilfunkmast zur Verfügung stellen wollen, damit dieser mehr als 400 Meter entfernt von Wohnbebauung stehen könne. "Ich hoffe, dass die 156 Stimmen für sich sprechen", so Kindschus. Stefanie Wamerdam verwies auf das Gemeindeblatt vom Juli: "Hier hat der Bürgermeister versprochen, dass ein neutraler Gutachter beauftragt wird. Leider hatte ich mich darauf verlassen." Nun hoffen sie, dass der Bürgermeister mit Grundstückseigentümern spricht.

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