Neue Regeln für den Friedhof

17.10.2017, 18:10 Uhr
Neue Regeln für den Friedhof

© Roland Huber

Ute Diesbach von der FriedWald GmbH war zu Gast. Für eine Erweiterung des hügeligen Geländes unterhalb der Wallerwarte hat die Firma neue Wege angelegt. Auch deshalb sei eine Änderung der Gebühren notwendig, so Diesbach. Von bisher 115 Euro auf 150 Euro erhöht sich die Beisetzungsgebühr. Diesen Betrag erhält die Kommune, weitere Gebühren fallen seitens der FriedWald GmbH an.

Zudem habe das Unternehmen mit deutschlandweit 61 Standorte sein Konzept überarbeitet. Künftig werden zwei Grabarten angeboten. Zum einen die Version "Der Baum im FriedWald". Mit ihrer Asche können sich Verstorbene rund um einen Baum — bei maximal 20 Plätzen — bestatten lassen. Zunächst sind zwei Plätze im Paket enthalten, auf Wunsch können weitere hinzugekauft werden. 99 Jahre beträgt die Ruhezeit weiterhin. Ausschließlich Personen, die von den Vertragspartner bestimmt wurden, können dort beigesetzt werden.

Bei "Der Platz im FriedWald" gilt die Ruhefrist der Kommune. Läuft diese ab, wird die Urne nicht entnommen, sie verbleibt am Beisetzungsort. Sie ist biologisch abbaubar und hat sich bis zum Ende der Frist vollständig zersetzt. Im Gegensatz zur erstgenannten Grabart können weitere Grabstellen von anderen Personen zu Lebzeiten erworben und später genutzt werden. Gegen die Stimme von CSU-Rat Klaus Neuner billigte der Rat die neue Friedhofs- und Gebührensatzung.

Leichenhalle nicht für alle

Zudem aktualisierte Ebermannstadt seine Friedhofssatzung. Künftig müssen nur noch Verstorbene, die in der Stadt beerdigt werden, verpflichtend innerhalb von 24 Stunden in die Leichenhalle gebracht werden. Eine Pflicht zur Benutzung entfällt bei einer Überführungen Verstorbener.

Ferner dürfen Grabsteine und Einfassung aus Naturstein nur verwendet werden, wenn diese "ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit" hergestellt worden sind. NLE-Stadtrat Christian Kiehr forderte, als Fair-Trade-Stadt generell auf Kinderarbeit zu verzichten. Hierfür gebe es zertifizierte Unternehmen, so Kiehr und verwies auf Nürnberg.

Geschäftsstellenleiter Michael Kah sah Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Vorgaben. Der Rat segnete die aktualisierte Satzung gegen die Stimme von Kiehr ab. Sein Vorschlag fand keine Anhänger.

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