Nun gilt Hunde-Anleinpflicht im Wiesent- und Regnitztal

18.4.2019, 07:53 Uhr
Ein Braunkehlchen im Wiesenttal bei Kirchehrenbach: Die Art ist vom Aussterben bedroht. Gefährdet sind auch Wachtelkönige.

© Alexander Brehm Ein Braunkehlchen im Wiesenttal bei Kirchehrenbach: Die Art ist vom Aussterben bedroht. Gefährdet sind auch Wachtelkönige.

Das Landratsamt Forchheim, der Gebietsbetreuer und die Wiesenbrüterberater machen auf Regeln zum Schutz stark gefährdeter Wiesenbrüter aufmerksam. Dazu gehören ein Wegegebot für Mensch und Vierbeiner, das Anleinen von Hunden sowie ruhiges Verhalten in den betroffenen Gebieten. Auch die Landwirtschaft wird um Unterstützung gebeten.

Die stärker werdende Frühlingssonne lockt Spaziergänger und Hundefreunde nach trübem Winterwetter wieder verstärkt nach draußen. Ein beliebtes Ziel stellen dabei die Wiesen im Wiesenttal und im Regnitztal bei Hausen dar.

Auch störungsempfindliche, wiesenbrütende Vogelarten, wie der stark gefährdete Wachtelkönig und das vom Aussterben bedrohte Braunkehlchen, schätzen diese schönen Fleckchen Natur und nutzen sie zur Aufzucht ihrer Jungen.

Unter anderem für diese Vogelarten wurden die Wiesen im Regnitztal zwischen Baiersdorf und Hausen sowie im Wiesenttal zwischen Forchheim und Ebermannstadt ins europaweite Schutzgebiets-Netz "Natura 2000" aufgenommen.

Bis zum 31. August

Um in den Gebieten sowohl die Erholungsfunktion für den Menschen als auch den Lebensraum für die Wiesenbrüter erhalten zu können, sind von Spaziergängern und Hundehaltern bestimmte Regeln einzuhalten:

In der Zeit vom 1. April bis zum 31. August gilt es, besonders auf die bodenbrütenden Vogelarten Rücksicht zu nehmen. Wiesenbrüter reagieren sehr sensibel auf Störungsquellen und dabei vor allem auf freilaufende Hunde als potentielle Fressfeinde. Verlassene Eier kühlen schnell aus und werden wie auch unbewachte, noch nicht flügge Küken leicht zur Beute natürlicher Fressfeinde.

Wegegebot für alle landwirtschaftlichen Flächen

Für alle landwirtschaftlichen Flächen gilt während der Nutzzeit ein Wegegebot, um eine mögliche Verunreinigung des Aufwuchses durch Hundekot zu vermeiden. Hundekot enthält viele Krankheitserreger, die über die Nahrung aufgenommen, eine ernsthafte gesundheitliche Gefahr für Wildtier, Nutztier und Mensch darstellen. Grundsätzlich sind Störungen der Wiesenbrüter zu vermeiden.

Erfolgreicher Wiesenbrüterschutz ist auch von der Unterstützung der Landwirte vor Ort abhängig. Die Wiesenbrüterberater kartieren während der Brutzeit die Gelege der Vögel und nehmen Kontakt mit den Bewirtschaftern betroffener Flächen auf.

Interessierte, die gerne mehr erfahren möchten, werden gebeten, sich beim Landratsamt Forchheim zu melden unter Telefon (0 91 91) 86-43 05 oder der E-Mai julia.dummert@lra-fo.de.


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