Prozess in Forchheim: Drogenkonsum endet mit Anklage

30.12.2020, 10:00 Uhr

Etwa die Hälfte der von ihm gehandelten Menge war für den Eigenbedarf drauf gegangen. Den Rest hatte er für neun Euro und fünfzig Cent pro Gramm weiter verkauft. Nachdem der Produzent des Marihuanas festgenommen worden und B. beschuldigt worden war, habe sein Mandant Handel und Konsum eingestellt, betont Verteidiger Stefan Kohler.

Jugendgerichtshilfe bescheinigt gute Sozialprognose

Dafür spricht auch, dass bei einer Hausdurchsuchung im Juli keinerlei Drogen oder Filter gefunden werden konnten. Dafür wurde ein Butterfly Messer sichergestellt, mit dessen ersatzlosen Einzug sich der Beschuldigte einverstanden erklärte.

Die Jugendgerichtshelferin bescheinigte dem Angeklagten eine gute Sozialprognose. Da Theo B. durch die Corona-Pandemie seinen Job verloren hatte, plädierte der Verteidiger dafür, von einer Geldstrafe abzusehen und dem 19-Jährigen stattdessen eine Bewährungsstrafe aufzuerlegen, die dem Erziehungsgedanken gerecht würde.

Die von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahre und sechs Monate sowie eine Geldstrafe würden den jungen Mann daran hindern, sich eine eigene Existenz aufzubauen. Nachdem dieser seinen Job verloren hatte, war er schon am letzten Arbeitstag bei einem Bewerbungsgespräch und bekam ein Angebot zum Probearbeiten.

Angeklagter zeigt Einsicht

Der Angeklagte selbst wirkte mehr als einsichtig und gab an, zum Zeitpunkt der Straftaten nicht realisiert zu haben, was er da tue. "Das war heute auf jeden Fall mein erster und letzter Termin vor Gericht. Das brauch’ ich nicht nochmal", sagte Theo B.

Das Strafmaß umfasst ein Jahr und neun Monate auf Bewährung sowie den Einzug von 6000 Euro und strenge Bewährungsauflagen. So muss sich der Verurteilte unter anderem alle zwei Monate einem Drogentest unterziehen und zusätzlich Gespräche bei der Suchtberatung wahrnehmen.