Psychoterror: Forchheimer Amtsgericht schickt 33-Jährigen zehn Monate hinter Gitter

17.5.2021, 11:00 Uhr

Dem Mann wurden eine Vielzahl von Verstößen gegen ein Kontaktverbot zur Mutter seiner Tochter vorgeworfen, eine massive Beschädigung von deren Auto und ein - länger zurückliegender - körperlicher Angriff, der für die Frau mit einem Nasenbeinbruch und Würgemalen endete.

Das Drama um das Umgangsrecht mit dem zweijährigen Mädchen hat schon im Sommer vergangenen Jahres begonnen. Aktenkundig wurde es im August, als das Familiengericht ein umfassendes Kontaktverbot für den Mann aussprach. Darin war ihm nicht nur die Kontaktaufnahme mit Telekommunikationsmitteln untersagt, er war auch verpflichtet, sich unverzüglich zu entfernen, falls er mit Mutter und Tochter zufällig zusammentreffen sollte.

Mutter musste intervenieren

Doch genau gegenteilig verhielt er sich gleich am Tag der mündlichen Verhandlung. Die Kindsmutter ging nach dem Termin vor dem Familienrichter mit ihrer Mutter zum Auto. Der Mann parkte sein Fahrzeug daneben und entfernte sich erst nach wiederholten Aufforderungen durch die Mutter.

Vier Wochen später ging es heftig weiter. Das Paar hatte wohl noch etwas zu klären. Jedenfalls kam es zu einem Streit vor der Wohnung des Angeklagten. Als die Frau in ihr Auto stieg, sprang der Mann auf die Kühlerhaube und demolierte sie. Dabei entstand ein Schaden von fast 4000 Euro.

Danach ging der Terror aber erst richtig los. Ende September bis in den Oktober hinein bombardierte der Mann die Frau mit zig Emails und Anrufen pro Tag. Zu 14 Fällen hat sie die Staatsanwaltsschaft zusammengefasst. Die Frau wechselte ihre Rufnummer, blockierte seine Kontakte in sozialen Netzwerken und hatte dann eine Weile ihre Ruhe.

Schon früher gewalttätig

Doch an Silvester ging es wieder los. Unter falschem Namen versuchte der Mann die Frau über einen Mitteilungsdienst erneut zu kontaktieren. Mehrmals. Auch hier ging die Frau zur Polizei und erstattetet Anzeige. Dabei brachte sie auch zur Sprache, dass der Mann schon drei Jahre früher gegen sie gewalttätig geworden ist. Er hatte sie an einem Dezemberabend, als sie auf der Couch lag, mit der Faust auf den Kopf geschlagen und gewürgt.

Die Frau war als Zeugin geladen und trat mit anwaltlicher Vertretung als Nebenklägerin auf. Da der Verteidiger des Mannes ein Rechtsgespräch anregte und man sich einigen konnte, wurde ihr eine Aussage erspart. Das Ergebnis des Gesprächs stellte Amtsrichterin Silke Schneider in den Raum: Keine Bewährung, bei einem vollständigen Geständnis ein Strafrahmen zwischen zehn und 14 Monaten.

Völlige Uneinsichtigkeit

"Stimmt alles", sagte der Angeklagte nur lapidar. Den drohenden Gefängnisaufenthalt soll er als Urlaub tituliert haben. Früheren Verurteilungen - vor allem wegen Drogendelikten - zu Haftstrafen zu verdanken hat er, dass ihm keine Bewährungschance zugestanden wurde. Zudem attestierte ihm der Sitzungsstaatsanwalt aggressives Vorgehen und völlige Uneinsichtigkeit. Was besonders sein Verhalten am Tag des Termins vor dem Familiengericht belege.

Der Verteidiger führte noch an, dass der Mann der Beziehung zu der Frau nachtrauere, weshalb er den Telefonterror gestartet habe. Das letzte Wort des Angeklagten lautete denn auch: "Danke, alles klar." Offenbar war er völlig unbeeindruckt nicht nur von dieser Verhandlung, sondern auch davon, dass die Staatsanwaltschaft wegen erneuter Nachstellungen gegen ihn ermittelt.